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Jahresabrechnung: Energieversorger muss Guthaben erstatten

Einmal im Jahr rechnen Energieanbieter den Verbrauch ab. Entstehen für Kunden dabei Guthaben, dürfen die Versorger das Geld nicht behalten.

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© pexels.com/Pok Rie (Symbolfoto)

Energieanbieter müssen Kunden Guthaben aus Jahresabrechnungen unverzüglich und vollständig erstatten. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Spätestens mit der nächsten Abschlagsforderung sollte das Plus verrechnet werden. Ob das Guthaben durch einen Bonus oder zu viel bezahlte Abschläge zustande gekommen ist, spielt dabei keine Rolle.

Ist das Guthaben höher als der nächste Abschlag, muss die Differenz ausgezahlt werden, erklären die Verbraucherschützer. Eine bloße Gutschrift auf dem Kundenkonto des Unternehmens genügt nicht. Bleibt die Zahlung aus, sollten Kundinnen und Kunden den Gas- oder Stromanbieter schriftlich auffordern, das Guthaben zu verrechnen.

Bei laufenden Verträgen können Verbraucherinnen und Verbraucher auch
selbst aktiv werden und den folgenden Abschlag senken, bis das Guthaben aufgebraucht ist. Das muss dem Energieanbieter aber mitgeteilt werden, am besten schriftlich mit Nachweis, also etwa per Einschreiben. (dpa/tmn)

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