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Müssen Mieter künftig mit kühleren Räumen klarkommen?

Mieter haben Anspruch darauf, dass ihre Wohnung im Winter mindestens 20 Grad erreicht. In der Energiekrise wird nun eine Absenkung diskutiert. Energie sparen um jeden Preis?

Von Andreas Rentsch
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Mieter haben Anspruch auf 20 Grad Heizleistung in der Heizperiode. Könnte das nun angesichts der Energiekrise geändert werden?
Mieter haben Anspruch auf 20 Grad Heizleistung in der Heizperiode. Könnte das nun angesichts der Energiekrise geändert werden? © André Schulze

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, will den Druck auf private Haushalte erhöhen, angesichts sinkender Gasliefermengen aus Russland Energie zu sparen. "Im Mietrecht gibt es Vorgaben, wonach der Vermieter die Heizungsanlage während der Heizperiode so einstellen muss, dass eine Mindesttemperatur zwischen 20 und 22 Grad Celsius erreicht wird. Der Staat könnte die Heizvorgaben für Vermieter zeitweise senken. Darüber diskutieren wir mit der Politik", sagte Müller der Rheinischen Post. Es sei wichtig, so viel Gas zu sparen wie möglich, um über den nächsten Winter zu kommen.

In Sachsen hat diese Idee für unterschiedliche Reaktionen gesorgt. Der hiesige Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (VDW) nannte Müllers Vorstoß "positiv und unterstützenswert im Sinne der Versorgungssicherheit". Voraussetzung sei aber, dass durch das Absenken der Raumtemperaturen keine Regress- oder Mietminderungsansprüche gegenüber den Vermietern geltend gemacht werden könnten, sagte ein Sprecher.

Die Einkommensschwachen haben die größten Nachteile

Mirjam Philipp vom Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften (VSWG) sagte, eine generelle Absenkung der Temperatur auf beispielsweise 19 Grad Celsius sehe sie kritisch – nicht zuletzt, weil ältere und kranke Menschen ein höheres Wärmebedürfnis haben. Der Ansatz, über rechtlich garantierte Temperaturniveaus zu sprechen, sei aber "generell sinnvoll". Einsparpotenzial sieht Philipp vorrangig bei der Reduktion der Warmwassertemperatur für Trinkwasser, die derzeit 60 Grad Celsius nicht unterschreiten darf. Um Legionellen zu vermeiden, genügten jedoch nur 55 Grad.

Der Vorschlag sei nicht neu, sagt Eric Lindner vom Eigentümerverband Haus und Grund in Leipzig. Als zeitlich begrenzte Maßnahme sei so etwas durchaus denkbar. Allerdings werde damit ein gewisses Gesundheitsrisiko in Kauf genommen, um im Gegenzug Versorgungssicherheit gewährleisten zu können.

Der Mieterbund in Sachsen verweist auf mögliche juristische und technische Hindernisse bei der Umsetzung von Müllers Sparvorschlag. Darüber hinaus sei die Idee unsozial gegenüber der Mieterschaft, "weil am Ende die Einkommensschwachen die größten Nachteile ertragen müssen", sagte Landesverbandssprecher Florian Bau. (mit dpa)