Bautzen
Merken

Hausexplosion erneut vor Gericht

In Neukirch hatte ein Mann 2018 ein Haus in die Luft gejagt. Dafür bekam er eine Bewährungsstrafe. Abgeschlossen ist die Sache für ihn damit aber noch nicht.

Von Theresa Hellwig
 2 Min.
Teilen
Folgen
Das Eingfamilienhaus nach der Explosion.
Das Eingfamilienhaus nach der Explosion. © LausitzNews.de/Toni Lehder

Bautzen/Neukirch. Der Prozess um ein explodiertes Haus in Neukirch wird noch einmal neu aufgerollt. Wie das Amtsgericht Bautzen mitteilte, hat die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Im August hatte das Bautzener Amtsgericht den damaligen Bewohner des Hauses zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, die Explosion in einem Haus in Neukirch im Februar 2018 bewusst herbeigeführt zu haben. 180 000 Euro Schaden sollen dabei entstanden sein. Der 30-Jährige habe sich, davon zeigte sich die Staatsanwaltschaft überzeugt, selbst töten wollen. Vor der Tat soll er sich bereits selbst verletzt haben. Der Mann soll dann Gas in das Badezimmer im Keller des Hauses, das damals seinem Onkel gehörte, eingeleitet haben. Dann soll der Angeklagte den Lichtschalter gedrückt oder einen elektrischen Rasierer angeschaltet haben. Daraufhin soll es zur Explosion gekommen sein, bei der ein Großteil des Hauses zerstört wurde.

Der Angeklagte hatte die Tat überlebt, er kam damals schwer verletzt in ein Krankenhaus. Vor Gericht stand vor allem die Frage im Raum, ob der Mann mit Absicht oder fahrlässig handelte. Wollte der Mann mit dem Gas tatsächlich das Haus in die Luft jagen oder wollte er sich damit narkotisieren und durch einen Stromschlag im Badezimmerwasser töten? Ist die Explosion dann ein Versehen gewesen? So jedenfalls urteilte am Ende das Gericht.

Weshalb die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat, ist unklar. Auch, wann der Prozess vor dem Landgericht behandelt wird, steht noch nicht fest.