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WVH und Berliner Firma ziehen teuren Schlussstrich

Vor dem Landgericht haben sich beide am Dienstag auf einen Vergleich geeinigt. Heidenau zahlt mehr als gewollt. Der Aufsichtsrat muss noch zustimmen.

Von Heike Sabel
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Das Stoppschild stand symbolisch für die ersten Wochen des Großbauvorhabens in Heidenaus Mitte.
Das Stoppschild stand symbolisch für die ersten Wochen des Großbauvorhabens in Heidenaus Mitte. © Daniel Schäfer

Es fing groß an bei Heidenaus neuer Mitte, jedenfalls offiziell. Doch Heidenaus städtische Wohnungsgesellschaft WVH und die Berliner Baufirma CEC zerstritten sich schon bald. Kaum sah es nach einem Baubeginn aus, stockte alles. Die WVH kündigte den Berlinern, und ein paar Wochen später begann Karl Köhler Bau, weiterzubauen. Inzwischen steht die Hälfte des Rohbaus. Jetzt hatte die Kündigung noch ein Nachspiel. Am Dienstag wurde am Dresdner Landgericht über die Forderungen der Baufirma gegenüber der WVH verhandelt. Es ging um die Bürgschaft von 300.000 Euro, die die WVH bis auf einen geringen Teil nicht zahlen wollte. Dagegen hatte die CEC geklagt.

Es wurde ein großes Feilschen. Welche Leistungen wurden erbracht und waren verwertbar, was ist mit der Vertragsstrafe für den verspäteten Baubeginn, welcher entgangene Gewinn wird angesetzt? Immer wieder kreiste die Frage um die Kündigung. War sie fristlos, angemessen, ordentlich oder nicht?

Daran hatte auch die Richterin Heike Kremtz so ihre Zweifel. So fand sie die Frist, die die WVH der Firma eingeräumt hatte, um Mängel zu beseitigen, zu gering. Auf der anderen Seite zweifelte sie an den 600.000 Euro Nachforderungen der Baufirma wegen gestiegener Baupreise. "Das ist alles problematisch und hat Risiken für beide Seiten", sagte sie. Angesichts dessen sei es wohl besser, eine Lösung zu finden, als das Verfahren "durch die Instanzen zu treiben". Das kostet am Ende viel Geld und Zeit.

"Haken dran" reichte Berlinern nicht

Prinzipiell äußerten beide Geschäftsführer mit ihren Anwälten Bereitschaft zum Reden, also einem Vergleich. Dabei muss in der Regel jeder von seinen Forderungen etwas zurückgehen. Das war der Startschuss zu einem Feilschen. Die CEC bezog in ihre Rechnung ihre erbrachten Leistungen und den entgangenen Gewinn ein, die WVH rechnete mit der Vertragsstrafe und Kosten durch Bauverzüge, die wiederum die CEC anzweifelt. WVH-Geschäftsführer Tilo Koch bot schließlich 215.000 Euro und "Haken dran" an. Das reichte der CEC noch nicht. Zweimal gab es für beide Seiten Pausen zum Beraten.

Rolle vorheriger Geschäftsführerin bleibt offen

In der Verhandlung ging es nicht direkt um die tatsächlichen Gründe, die zur Kündigung führten. Immer wieder war von den gestiegenen Stahlpreisen die Rede. Die WVH habe schon vor Baubeginn einen Nachschlag zahlen sollen. Damit war offenbar das Vertrauen zwischen Auftraggeber und Baufirma von Beginn an angekratzt. Das aber bleibt am Ende ebenso offen wie die Rolle der ehemaligen Geschäftsführerin der WVH, die den Vertrag noch geschlossen hatte und zum 1. Mai entlassen worden war. Sie sei im Vorfeld selbst in Berlin gewesen, um sich von der Firma ein Bild zu machen. Dass nach der Kündigung die Firma Karl Köhler so schnell einsprang, hatte auch für die Richterin einen Beigeschmack. Gegen den Vorwurf, man habe die Heidenauer Firma von Anfang an gewollt, wehrte sich die WVH. Schließlich hätte man ihr gleich den Vertrag geben können, auch wenn sie teurer war als die CEC.

Was am Ende wirklich zur Kündigung führte, wer gegebenenfalls recht hat oder im Unrecht ist, wird damit nicht mehr entschieden. Jedenfalls nicht, wenn die WVH den Vergleich annimmt. Darüber muss nun in den nächsten Tagen der Aufsichtsrat entscheiden. Koch sollte ein bestmögliches Ergebnis herausholen. Ob die 230.000 Euro das nun sind, lässt er offen. Zufrieden aber sah er am Ende der Verhandlung nicht aus.