Heidenau: 34 Garagen gekündigt

Jürgen Höhne hat seine Garage vor über 50 Jahren selbst gebaut. Das war damals so üblich. So entstanden die 34 Garagen auf einstigen Zellstoffwerk-Gelände an der Gabelsbergerstraße. Nach der Wende wurde das Grundstück verkauft. Nun sollen die Garagen abgerissen werden sollen. Höhne und die anderen haben die Kündigung zum 30. Juni erhalten.
An Toren der Garagen hängen nun verschiedene Schreiben. Eines offensichtlich von einem Betroffenen oder einem Vertreter derer Interessen. Darin heißt es unter anderem, man soll Widerspruch einlegen.

Die Eigentümergemeinschaft hat an einige Garagen ebenfalls einen Zettel geklebt. In dem wird auf ein Anschreiben verwiesen, auf das die Mieter noch nicht reagiert haben. Deshalb solle man sich zur "Wahrung Ihrer Rechte" an den Rechtsanwalt wenden.
Angebot zu den Kosten für den Abriss
Von dem schließlich stammt das dritte dreiseitige Schreiben, das auch an einem Garagentor hängt. In dem steht unter anderem, dass wer seine Garage bis zum 30. Juni übergibt, nicht die gesetzlich mögliche Hälfte der Abrisskosten tragen muss. Das wären immerhin rund 500 Euro, sagt Rechtsanwalt Frithjof Arndt aus Radebeul. Wem die Räumungsfrist zu kurz ist, dem könne ein Aufschub gewährt werden. Ansonsten werde nicht gezögert, nach Ablauf der Frist die Räumung auch gerichtlich durchzusetzen. Das klingt nach einer Kampfansage.
Keine Entschädigung
Rechtsanwalt Arndt verweist auf die Rechtmäßigkeit der grundlosen Kündigung der Mietverträge. Der Kündigungsausschluss ist nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz bereits zu Ende 1999 ausgelaufen. Dieses Gesetz ist auch der Grund, weshalb den Pächtern für die von ihnen selbst gebauten Garagen keine Entschädigung zusteht. Bis Ende 2006 sah das noch anders aus. Gleichzeitig sind die Mieter aber verpflichtet, die Hälfte der Abrisskosten ihrer Garage zu bezahlen. Die will die Eigentümergemeinschaft übernehmen, wenn die Garagen fristgemäß geräumt werden. Einige Betroffene haben das Angebot schon angenommen.
Ein Ein- oder Widerspruch werde bei einer Kündigung dieser Art zudem keinen Erfolg haben. Einspruch kann man zum Beispiel gegen einen Bußgeldbescheid erheben. Und ein Widerspruch ist nur bei Kündigungen von Wohnräumen möglich, sagt Arndt.
Garage für 92 Euro im Jahr
Rechtlich scheint die Sache also sauber. Dass die Garagenerbauer und -nutzer bedient sind, ist dennoch verständlich. Für sie kommen nun mehrere Probleme zusammen: Die fehlende Unterstellmöglichkeit, die Suche nach einer Alternative und gegebenenfalls noch ein Rechtsstreit. Und für 92 Euro im Jahr werden sie keinen überdachten Parkplatz mehr finden.
Dass die Garagen Wohnungen Platz machen soll, hat sich schnell herumgesprochen und überrascht auch wenig. Arndt bestätigt zwar die Bebauung, da sich das konkrete Bauvorhaben aber noch in der Planungsphase befinde, könne er keine weiteren Ausführungen machen.
Haus mit 24 Wohnungen geplant
Die Stadt bestätigt, dass bereits ein Bauantrag für ein Mehrfamilienhaus vorliegt, dreigeschossig mit 24 Wohnungen. Die Abstimmung mit der Stadtverwaltung ist erfolgt, sagt die stellvertretende Bürgermeisterin Marion Franz. Baurechtlich gibt es keine Einwände. Das Vorhaben ist zulässig.
Auf ein Problem habe die Stadt den Investor jedoch hingewiesen: das Parken. Doch verpflichtet ist ein Bauherr nur, die gesetzlich geforderten Parkplätze für die Bewohner zu schaffen. Mehr zu bauen, zum Beispiel eine Tiefgarage zum weiteren Vermieten, sei die Entscheidung des Investors. Das Parken auf und um die Gabelsbergerstraße ist schon jetzt ein Problem, nicht nur wegen der aktuellen Sperrungen aufgrund der Kanalsanierung.
Mehr Nachrichten aus Pirna und Heidenau lesen Sie hier.
Den täglichen kostenlosen Newsletter können Sie hier bestellen.