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Freispruch zu "Ungeimpft-Stern" auf Facebook

Ein Mann aus Heidenau wurde wegen Volksverhetzung angeklagt - und freigesprochen. Die Generalstaatsanwaltschaft legte Revision ein, zu der jetzt das Oberlandesgericht entschieden hat.

Von Fionn Klose
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Mit diesem Motiv setzten radikale Impfgegner die Corona-Schutzmaßnahmen mit der Verfolgung und Vernichtung von Juden im Nazi-Deutschland gleich.
Mit diesem Motiv setzten radikale Impfgegner die Corona-Schutzmaßnahmen mit der Verfolgung und Vernichtung von Juden im Nazi-Deutschland gleich. © Boris Roessler/dpa

Dresden. Das Oberlandesgericht Dresden hat den Freispruch eines Angeklagten vom Vorwurf der Volksverhetzung bestätigt. Die von der Generalstaatsanwaltschaft beantragte Revision gegen das Urteil des Amtsgerichts Pirna lehnten die Richter am Freitag ab. Im April 2021 hatte der Angeklagte auf seinem Facebook-Profil das Bild eines Judensterns gepostet. Das Wort „Jude“ war auf dem Bild gegen das Wort „Ungeimpft“ mit dem Zusatz „und vogelfrei“ ausgetauscht worden.

Das Bild sei geschmacklos, aber nicht strafbar, hatte das Amtsgericht Pirna entschieden. Auch das Oberlandesgericht sah den Tatbestand der Volksverhetzung als nicht erfüllt an. Der Angeklagte habe dem Bild keine Appelle oder einen öffentlichen Aufruf zu Straftaten beigefügt, die die öffentliche Ordnung stören könnten. „Die in diesem Fall bildliche Äußerung allein ist nicht geeignet zur Störung des öffentlichen Friedens“, sagte der Vorsitzende Richter.

Er habe sich wegen einer Vorerkrankung aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und habe deswegen in der Corona-Pandemie eine Reihe von Einschränkungen hinnehmen müssen, begründete der Angeklagte sein Verhalten vor Gericht.