Heim öffnet Fenster zur Welt

Riesa. Not macht erfinderisch: Das Riesaer Azurit-Seniorenzentrum hat am Montag ein Pilotprojekt gestartet, das in Abstimmung mit dem zentralen Qualitätsmanagement des Hausbetreibers entwickelt und von den Behörden genehmigt worden sei. Unter dem Motto „Fenster zur Welt“ bietet die Einrichtung Angehörigen die Möglichkeit, persönlich mit den Bewohnern Kontakt aufzunehmen.
Seit Mitte März folge man dem durch die zuständigen Behörden ausgesprochenen Besuchsverbot. "Bis auf vereinzelte Ausnahmen, halten sich alle daran", sagt Hausleiter Stefan Lux. "Allerdings spürt man deutlich, dass vor allem unsere Bewohner darunter leiden, ihre Familienangehörigen nicht persönlich sehen zu können.“
Für Lux, dessen Mutter selbst in der Azurit-Einrichtung lebt, ist dies ein mittlerweile unerträglicher Zustand: "Postkarten, Mails, Briefe, Telefonate oder Videotelefonie ersetzen auf Dauer einfach keine persönlichen Begegnungen."
Deshalb freue er sich sehr, ab sofort Bewohnern und Angehörigen ein Angebot - auf Wunsch mit Kaffee und Kuchen - präsentieren zu können. „Mit unserem „Fenster zur Welt“ finden jetzt unter Wahrung aller behördlichen Auflagen persönliche Begegnungen statt“, so Stefan Lux.

Für Angehörige ist auf einer kleinen Außenterrasse ein Platz eingerichtet worden. Von dort aus erfolgt der persönliche Kontakt zum Bewohner, die sich an einem tiefliegenden, weit geöffneten Fenster aufhält. Der Mindestabstand ist mit drei Meter dabei doppelt so groß, wie die aktuell geforderten anderthalb Meter.
Aus organisatorischen Gründen könne man nur sehr strukturiert und wohnbereichsweise vorgehen. "Die Besuchszeiten sind im Moment noch sehr begrenzt und alle Teilnehmer müssen sich an die strengen Verhaltensregeln halten, um das einzigartige Pilotprojekt nicht zu gefährden", sagt Lux. Der Aufwand, das zusätzlich zum Tagesgeschäft zu organisieren und zu koordinieren, sei nicht ganz ohne. "Wir wissen jedoch aus den ersten begeisterten Rückmeldungen unserer Angehörigen, dass es sich lohnt“, so Stefan Lux.
Wie das Gesundheitsministerium mitteilt, waren in der ersten Phase der Corona-Schutz-Verordnung und der Allgemeinverfügung Heime im März solche Besuchsmöglichkeiten noch nicht zulässig. Erst mit der Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April sei es möglich geworden, Ausnahmen vom Betretungs- und Besuchsverbot für Heime zu regeln.
Seitdem können Ausnahmen für Angehörige und nahe stehende Personen im Einzelfall unter Auflagen durch die Einrichtungsleitung zugelassen werden. Besuche sind dabei zeitlich und in der Personenzahl zu begrenzen und vorab konkret abzustimmen. Neben sogenannten Besucherfenstern können das beispielsweise Besucherboxen - mit einer Abtrennung per Scheibe -, Besucherzimmer oder der gemeinsame Aufenthalt auf Parkbänken mit Sicherheitsabstand sein. (SZ)
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