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Heiraten mit Hindernissen

Nadine Bergmann und Julian Brückner aus Rothenburg wollen im dortigen Standesamt heiraten. Doch das dürfen sie nicht.

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© André Schulze

Von Alexander Buchmann und Steffen Gerhardt

Der 18. August ist für Nadine Bergmann und Julian Brückner ein besonderer Tag. Denn es ist ihr Tag. Sie sind 2015 an genau diesem Datum zusammengekommen. Als Julian Brückner seiner Freundin dann am 28. Mai dieses Jahres einen Heiratsantrag macht, steht für beide ziemlich schnell fest, wann geheiratet werden soll – am 18. August 2018. Denn der Termin ist einfach zu perfekt: Jahrestag, ein Samstag und dann noch das Schnapszahl-Datum 18.8.18. Und auch über den Ort bestand schnell Einigkeit. Weil Nadine Bergmann aus Lodenau kommt, sollte die Trauung in Rothenburg stattfinden. Doch dann hat dem Pärchen das Nieskyer Standesamt einen Strich durch die Rechnung gemacht.

„Ich habe am 6. Juni eine Mail an das Standesamt geschickt und nachgefragt, ob ich für das Datum einen Termin reservieren kann. Da wurde vom Standesamt Ja gesagt“, erzählt Nadine Bergmann. Die Mitarbeiterin wollte aber noch eine Uhrzeit von dem Pärchen wissen, falls weitere Anfragen eingehen. In der Mail weist die Standesbeamtin auch darauf hin, dass der Termin noch nicht verbindlich sei. Das werde er erst dann, wenn das Paar die Anmeldung der Eheschließung getätigt hat. Das wiederum ist erst ein halbes Jahr vor dem geplanten Hochzeitstermin möglich. So weit, so gut. „Wir haben dann diskutiert, welche Uhrzeit wir nehmen sollen“, erinnert sich Nadine Bergmann.

Vier Tage später erhält die Lodenauerin dann eine zweite Mail vom Standesamt. Darin wird ihr mitgeteilt, dass die Uhrzeit 14 Uhr an diesem Tag vergeben ist und nur noch ein früherer Termin an diesem Tag möglich ist. „Teilen Sie mir also die Uhrzeit so schnell wie möglich mit, damit nicht noch mehr andere Zeiten belegt werden“, heißt es in dem Schreiben. Eine Stunde später kommt dann die Nachricht, dass am 18. August keine Eheschließung in Rothenburg mehr möglich ist. Das gilt allerdings nur für die Neißestadt. Denn im Nieskyer Konrad-Wachsmann-Haus könne das Paar um 12 Uhr beziehungsweise 12.30 Uhr oder etwas eher heiraten. Ein Schock für Nadine Bergmann und Julian Brückner. Und vor allem unverständlich. Denn warum sollte man in Niesky an dem Tag heiraten können, in Rothenburg aber nicht? Nadine Bergmann habe aus Gesprächen gehört, dass es noch andere Paare gebe, denen es ähnlich ergangen sei, sagt sie.

Wie Nieskys Oberbürgermeisterin Beate Hoffmann gegenüber der SZ erklärte, liegt das daran, dass Hochzeiten nur an einem Ort pro Tag stattfinden. Der Aufwand, zwischen den einzelnen Orten hin- und herzureisen, sei für die Standesbeamten einfach zu groß. Denn die Stadt Niesky ist nicht nur für das Standesamt in Rothenburg zuständig, sondern auch für das im Gewandhaus Diehsa. „Es ist der Wunsch von Rothenburg und dem Verwaltungsverband Diehsa gewesen, dass wir diese Aufgabe mit übernehmen“, sagt die Oberbürgermeisterin. Das macht Niesky seit fünf Jahren. So lange gibt es diesen großen Standesamtsbezirk schon. Doreen Scholz als leitende Standesbeamtin ergänzt, dass sie zwar drei Kolleginnen sind, aber die Trauungen nur von einer vorgenommen werden. „Die zweite Kollegin ist an Trautagen immer in Bereitschaft, falls sie einspringen muss. Solche Fälle hatten wir schon“, erklärt die Angestellte. Somit ist es nicht möglich, dass zwei Standesbeamtinnen an einem Tag an verschiedenen Orten unterwegs sind.

Wären Nadine Bergmann und Julian Brückner die Ersten gewesen, die den 18. August 2018 zu ihrem Hochzeitstag machen, hätte die Trauung in Rothenburg stattgefunden. „Aber wir hatten bereits die Voranmeldung eines Paares, dass an diesem Tag in Niesky heiraten möchte“, sagt Doreen Scholz. Das Paar hatte sich den Tag bereits im Februar reservieren lassen. Somit müssen sich alle nachfolgenden Paare dem fügen. Bisher liegen zu diesem symbolträchtigen Datum mit den drei Achten zwei Trauanfragen dem Standesamt vor.

Dass dem Rothenburger Pärchen nicht gleich mitgeteilt wurde, dass eine Trauung nur in Niesky an diesem Tag möglich ist, hängt mit dem fehlenden Blick in den Kalender für 2018 zusammen. „Normalerweise nehmen die Standesämter erst ab einem halben Jahr vorher Termine zur Eheschließung an. Wir sind da kulanter und merken Terminwünsche schon viel eher vor“, betont Doreen Scholz.