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Henrys Kleingarten-Challenge: Tag 2

Der erste Schock nach der Mahnung ist verdaut. Nun macht sich SZ-Redakteur Henry Berndt daran, seine Parzelle genau unter die Lupe zu nehmen.

Von Henry Berndt
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Nach dem ersten Schreck geht SZ-Redakteur Henry Berndt voller Elan ans Werk.
Nach dem ersten Schreck geht SZ-Redakteur Henry Berndt voller Elan ans Werk. © Sven Ellger

Nehmen wir uns mal das Bundeskleingartengesetz zur Hand. Von bestimmten Abmaßen für Gemüsebeete steht dort zwar nichts drin, aber immerhin wird der Kleingarten als solcher folgendermaßen definiert:

"Der Kleingarten ist ein Garten, der dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung)."

Die inzwischen berühmt-berüchtigte Ein-Drittel-Anbau-Regelung geht auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2004 zurück. Seitdem heißt es in allen Sparten im Lande: Mindestens ein Drittel der Parzellenfläche muss dem Anbau von Obst und Gemüse dienen.

Bei unserer 240 Quadratmeter großen Parzelle in Naußlitz sind das demnach 80 Quadratmeter, wobei davon wiederum die Hälfte in Form von Gemüsebeeten eingelegt sein muss - wie ich aus meinem Mahnschreiben entnehmen kann.

Zugegeben, das kommt bei mir bislang nicht hin. Ich werde also im Laufe der Woche etwa zehn Quadratmeter mehr Beetfläche schaffen müssen. Einige Ideen dafür habe ich schon.

Zwiebel, Rosenkohl, Tomaten. Alles gut und schön. Aber die Beetfläche ist zu klein.
Zwiebel, Rosenkohl, Tomaten. Alles gut und schön. Aber die Beetfläche ist zu klein. © Henry Berndt

Zunächst einmal gilt es aber, noch andere Dinge hier im Garten den Vorschriften anzupassen. Gibt es Pflanzen, die hier nicht hingehören? Tatsächlich. 

Korkenzieherweiden sind in Kleingärten generell verboten. Das Ding muss also raus. Dasselbe gilt übrigens für sämtliche Nadelbäume.

Die nette kleine Korkenzieherweide an der Terrasse kann ganz schnell mal fünf Meter hoch werden. Deswegen muss sie leider raus.
Die nette kleine Korkenzieherweide an der Terrasse kann ganz schnell mal fünf Meter hoch werden. Deswegen muss sie leider raus. © Henry Berndt

Obstbäume müssen laut Gartensatzung mindestens drei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt gepflanzt werden. Gut zu wissen. 

Erst vor wenigen Wochen habe ich ein Apfelbäumchen in eine Rabatte am Zaun gepflanzt. Bis zum Herbst hat es dort noch Schonfrist. Dann muss ich einen neuen Platz finden. 

Für das Apfelbäumchen muss sich bald einen neuen Platz im Garten finden.
Für das Apfelbäumchen muss sich bald einen neuen Platz im Garten finden. © Sven Ellger

Mein grober Plan für den Garten steht inzwischen. Um mehr Beetfläche zu schaffen, werden ich einige seit Jahrzehnten gepflasterte Wege auflösen und eine große Unkrautfläche rekultivieren. Außerdem soll ein Gewächshaus her.

Einige Pflanzen müssen versetzt, andere ganz aus dem Garten genommen werden. 

Bis Freitag wird das zwar nicht alles erledigt sein. Ich hoffe aber, dass der Vorstandsboss unserer Sparte sich auch mit meinen konkreten Projekten zufrieden gibt. Ein bisschen was wird er ja auch schon sehen können...

Habt ihr Tipps, Vorschläge oder Kritik? Immer her damit an henry.berndt@sächsische.de