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Tödliche Arbeitsunfälle rückgängig

Die Unfallstatistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) weist für das Jahr 2018 420 Arbeitsunfälle aus.

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© Ingo Kramarek

Dabei meist mit tödlichem Ausgang und damit 31 weniger als im Vorjahr. Allerdings nahm die Zahl der schweren, meldepflichtigen Arbeitsunfälle insgesamt um 8,1 % auf 13.559 Unfälle zu, was auch auf die Zunahme der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland zurückzuführen ist. Um derartige Unfälle zu vermeiden, wurden von der DGUV eine Reihe von Verordnungen erlassen, die teilweise auch in Gesetzen Niederschlag gefunden haben. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln, in der ein bedeutender Teil die DGUV V3 ist. Diese Bestimmung schreibt vor, wann, wie und durch wenn ortsfeste, also fest installierte und ortsveränderliche, also mobile, unter elektrischer Spannung stehende Anlagen zu prüfen sind.

DUGV V3 schützt Arbeitnehmer und Betriebe

Jeder Betrieb, der derartige elektrische Anlagen zur Bearbeitung oder Produktion nutzt, ist von dieser gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung betroffen. Firmeninhaber sollten die DGUV V3 nicht als lästige Pflicht betrachten, sondern als Maßnahme zum Schutz der Mitarbeiter und der Sicherung der Existenz des eigenen Betriebes. Grund dafür sind die gesetzlichen Bestimmungen. Diese besagen, das bei einem Arbeitsunfall an einer nicht vorschriftsmäßig abgenommenen elektrischen Anlage die DUGV ganz oder zumindest teilweise von allen Leistungen freigesprochen ist. Verunglückt ein Mitarbeiter an einer nicht den Bestimmungen nach geprüften elektrischen Anlage, muss demnach der Betrieb aufkommen. Auch für eine lebenslange Rente und die gesamten Behandlungs- sowie Rehabilitationskosten. Insgesamt kann diese finanzielle Belastung Dimensionen annehmen, dass die zu zahlenden Leistungen selbst ein mittelständisches Unternehmen ruinieren können. Da diese Prüfung gesetzlich vorgeschrieben ist, wird obendrein ein Bußgeld fällig, wurde es versäumt die DGUV V3 durchführen zu lassen. 

Wann und wie häufig sollte geprüft werden?

Verantwortlich für die Durchführung einer Prüfung der elektrischen Maschinen und Anlagen ist gemäß DGUV V3 einzig der Betreiber. Der Zeitpunkt der Prüfung ist vom Gesetzgeber nicht festgeschrieben. Allerdings geben die Hersteller derartiger elektrischer Anlagen Prüfungsintervalle vor, die unbedingt einzuhalten sind. Nicht nur, weil ansonsten der Versicherungsschutz entfallen kann. Obendrein gewähren die meisten betrieblichen Versicherungen einen deutlichen Rabatt, werden die Intervalle zur Prüfung zeitgerecht eingehalten. Obendrein erhöht diese Maßnahme die Zuverlässigkeit der Anlagen, denn durch den regelmäßigen Check sind Ausfälle dieser Betriebsmittel deutlich seltener. Übrigens: Dass eine Anlage nach DGUV V3 geprüft wurde, ist an einem Prüfsiegel zu sehen, ähnlich der TüV-Plakette am Pkw, die auch gleich den Zeitpunkt des nächsten Checks angibt. 

Ausstattung für prüfende Firmen

Es hat sich gezeigt, dass eine moderne Ausstattung unerlässlich ist, will ein zertifizierter Betrieb Prüfungen im Kundenauftrag nach DGUV V3 oder DIN VDE durchführen. Es kommt vor, dass die zu prüfenden Anlagen in der Tat defekt sind, was eine Gefahr für den Prüfenden darstellt, sind die Messgeräte nicht auf aktuellem Stand. Aus diesem Grund ist es eine Grundvoraussetzung für jeden Prüfbetrieb, vollwertig einsetzbares, unbeschädigtes Handwerkszeug und funktionstüchtige Messgeräte zu verwenden. 

Welche Geräte müssen geprüft werden

Im Prinzip fallen all die elektrischen Geräte und Anlagen unter die DUGV V3, die in einem Betrieb genutzt werden. Das können bei den ortsfesten Anlagen Abfüllstrecken in einer Brauerei oder Mineralquelle sein, genau wie die computergesteuerte CNC-Drehbank in einer Maschinenfabrik, die Waagen zur Achslastprüfung in einem Fuhrunternehmen oder das Fließband bei einem Automobilhersteller.

Mit ortsveränderlichen Betriebsmitteln sind Geräte gemeint, die generell mobil sind und auch so eingesetzt werden. Das können die Bohrmaschine, der Betonmischer oder die Tischkreissäge auf der Baustelle sein, aber auch die Kaffeemaschine sowie der Computer in einem Büro oder die elektrisch betriebenen Waagen in Fitnessstudios.

Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit der externen Redakteurin C. Kunath.