Wiesbaden.Nun prüft auch Hessen angesichts von Millionenverlusten durch den VW-Abgasskandal juristische Schritte gegen den Autobauer. Bayern hatte am Dienstag eine Schadenersatzklage gegen den Autokonzern angekündigt. Ob Hessen diesem Beispiel folgen wird, werde noch geprüft, hieß es aus dem Finanzministerium in Wiesbaden. Grund sind Verluste in der sogenannten Versorgungsrücklage des Landes durch den Verkauf von VW-Aktien in Höhe von rund 3,9 Millionen Euro.
Die Aktien seien Teil des Anlagepakets für die Versorgungsrücklage des Landes Hessen gewesen, berichtete das Finanzministerium. Rund 2,2 Prozent des Aktienanteils seien betroffen gewesen. Mit der Verwaltung der Rücklage sei die Deutsche Bundesbank betraut. Diese habe nach Bekanntwerden der Manipulationsvorwürfe bei Volkswagen die Aktien unverzüglich verkauft. Bayern war das erste Land, das rechtliche Schritte gegen den Konzern angekündigt hat. In Bayern geht es um eine Summe von maximal 700 000 Euro.
Auch Baden-Württemberg prüft eine Klage gegen Volkswagen. Das Land hielt bei Bekanntwerden der Diesel-Affäre rund 64 600 Aktien des Autobauers. Aussagen über die Höhe des möglichen Schadens seien noch nicht möglich. Bayern hielt in seinem milliardenschweren Fonds im September 2015 rund 58 000 VW-Vorzugsaktien.
Verjährungsfrist rückt näher
Der Freistaat Bayern geht wie bei den anderen klagenden VW-Aktionären davon aus, dass VW zu spät über die Risiken des Abgas-Skandals informiert hat. Volkswagen weist das bisher als unbegründet zurück und betont, man habe alle Mitteilungspflichten ordnungsgemäß erfüllt. Zu der Ankündigung Bayerns wollte sich der Konzern nicht äußern.
Wie Niedersachsen wollen auch Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen, das Saarland und Rheinland-Pfalz nicht klagen, entweder, da man keine Aktien von VW halte oder allenfalls indirekt. Sachsen-Anhalt prüfe derzeit die Zusammensetzung der eigenen Anlagen.
Auf Investorenseite sieht sich der Autobauer schon Klagen ausgesetzt, die die angeblichen Schadensummen der Bundesländer weit übersteigen. Die Rechtsanwaltskanzlei Tilp aus Kirchentellinsfurt bei Tübingen hat im März dieses Jahres die hierzulande erste Milliardenklage institutioneller Anleger eingereicht. Sowohl Tilp als auch Volkswagen wollen die Klagen mit einem sogenannten Musterverfahren beschleunigen. Das Landgericht Braunschweig ebnete dafür Ende Mai den Weg. Weitere Entscheidungen dazu sollen in den nächsten Wochen folgen. Die Zeit drängt: Laut Tilp drohen einige Ansprüche bereits zum 19. September 2016 zu verjähren. (dpa)