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Hier müssen Hunde jetzt Maulkorb tragen

In Wilthen gilt eine neue Polizeiverordnung. Vor allem Tierhalter sind davon betroffen.

Von Katja Schäfer
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Symbolbild © dpa

Wilthen. Eine neue Polizeiverordnung gilt jetzt in Wilthen. Sie wurde vom Stadtrat beschlossen. Vor allem für Hundebesitzer hat die Verordnung deutliche Auswirkungen. Sie müssen ihre Vierbeiner nun öfter an die Leine nehmen und ihnen in einigen Bereichen sogar einen Maulkorb anlegen. „Die bisherige Regelung sah keinen allgemeinen Leinenzwang vor, nur bei öffentlichen Veranstaltungen und Menschenansammlungen“, berichtet Bürgermeister Michael Herfort (CDU).

Die neue Regelung greift weiter. „Auf allen öffentlichen Plätzen, Straßen und Grünanlagen gilt nun ein Leinenzwang“, erklärt der Bürgermeister. Doch damit nicht genug: Hält sich jemand, der mit einem Hund unterwegs ist, auf dem Schulgelände, bei der Kindertagesstätte oder auf dem Friedhof auf, muss er dem Tier jetzt zusätzlich einen Maulkorb anlegen. Bisher war das nur bei Menschenansammlungen und öffentlichen Veranstaltungen der Fall. „Die Erweiterung halte ich für richtig“, kommentiert Michael Herfort. Wie er berichtet, kam der Wunsch nach einer Verschärfung der Regeln aus dem Stadtrat. Er wurde in der neuen Polizeiverordnung berücksichtigt. Außerdem heißt es in dem Papier: Auf Kinderspielplätze dürfen Tiere nicht mitgenommen werden.

Wie halten es andere Orte mit dem Leinen- und Maulkorbzwang? In der Gemeinde Sohland müssen laut der im Internet einzusehenden Polizeiverordnung Hunde im Bereich des Stausees an die Leine genommen werden. Das gilt auch für dichte Menschenansammlungen, zum Beispiel Volksfeste und Aufführungen auf der Waldbühne. Das Tragen eines Maulkorbs wird nicht vorgeschrieben.

In Cunewalde ist es Pflicht, wenn sich Leute mit einem Hund bei größeren Menschenansammlungen aufhalten. Das Anleinen ist konkret für mehrere Bereiche vorgeschrieben: den gesamten Bahnradweg, im großen Wohngebiet Albert-Schweitzer-Siedlung sowie im Polenz-Park.

In Bautzen sind Hunde zum Beispiel in dichten Menschenansammlungen sowohl an die Leine zu nehmen, als auch mit einem Maulkorb zu versehen. Auf Spiel- und Sportplätze sowie Friedhöfe dürfen sie nicht mitgebracht werden. (SZ/ks)

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