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Hier wird Wind zu Strom

Der Entwurf des Regionalplanes steht – samt Standorten für Windräder. Noch ist aber das letzte Wort nicht gesprochen.

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© dpa

Von Domokos Szabó

Osterzgebirge. Investoren und Anwohner bekommen demnächst eine verbindliche Aussage dazu, wo im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Windräder entstehen können und wie groß sie sein dürfen. Aus dem Entwurf des Regionalplanes geht hervor, dass künftig an acht Standorten, die meisten davon im Osterzgebirge, 25 Windräder gebaut werden könnten. Vorhergesagt wird ein Energieertrag von 190 Gigawattstunden pro Jahr. Zum Vergleich: Das Kohlekraftwerk Schwarze Pumpe erzeugte im vergangenen Jahr 11 400 Gigawattstunden. Alle sächsischen Windenergiestandorte sollen spätestens 2022 einen Jahresertrag von 2 200 Gigawattstunden liefern und damit einen Beitrag zur Erreichung von Klimazielen leisten.

© Koerner, Heidemarie

Die SZ fasst die wichtigsten Fakten rund um Windräder im Landkreis zusammen.

Gibt der Plan exakt vor, wie hoch die Anlagen werden dürfen?
Nein. Das ergibt sich aus allgemeingültigen Distanzregeln. Demnach muss jedes Windrad einen Abstand von mindestens 750 Metern zum nächsten bewohnten Gebäude haben. Neu zu errichtende Windräder, die dichter als einen Kilometer an den nächsten Wohnhäusern stehen, sind nur dann zulässig, wenn der Abstand zum nächsten bewohnten Haus mindestens der fünffachen Gesamthöhe des Windrades entspricht. Ist das Rad also nur 750 Meter von einem Haus entfernt, darf es in der Spitze nur maximal 150 Meter hoch sein.

Gleichwohl sind für jeden der acht Standorte bestimmte Anlagehöhen prognostiziert. Sie betragen 100, 150, 175 und 200 Meter. Die mit 200 Metern höchsten Spargel wären in Rückersdorf (vier Stück), Breitenau (drei Stück) und Colmnitz (ein Stück) möglich. Die meisten Anlagen, fünf an der Zahl, könnten in Reinholdshain bei Dippoldiswalde errichtet werden. Der Regionalplan spricht dort von Windrädern, die 150 und 175 Meter hoch wären.

Können jetzt Investoren mit den Bauarbeiten beginnen?
Der Regionalplan ersetzt nicht die Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz. Heidemarie Russig, Geschäftsstellenleiterin des Regionalen Planungsverbandes, sagt: „Ein Investor, der auf Grundlage des Regionalplanes einen Antrag stellt, hat aber gute Aussichten.“ Schließlich seien die Flächen für die Windenergie so ausgesucht worden, dass Konflikte mit dem Naturschutz und den Interessen von Anwohnern minimiert werden. Dennoch muss jeder Investor umfangreiche Unterlagen wie zum Beispiel Schallschutz- und Artenschutzgutachten einreichen. Und: Noch ist der Regionalplan vom Innenministerium nicht bestätigt. Das soll erst 2019 passieren.

Was ist aus dem Widerstand gegen Windräder geworden?
Hässlich, viel zu laut, schädlich für die Natur – in der Vergangenheit wurde oft Kritik an den Spargeln laut. Der Planungsverband, der auch Dresden und den Landkreis Meißen umfasst, hat sich mit Pirnas Landrat Michael Geisler (CDU) an seiner Spitze viel Mühe gegeben, die Konflikte zu lösen.

Gegenwärtig bemängelt die Umweltinitiative Müglitztal die Pläne für Breitenau. „Wo Landschaftsschutz dran steht, muss auch Landschaftsschutz drin sein“, heißt es. Nun werden die Einwände der Initiative rechtlich geprüft. Noch bis 31. Januar liegt der Entwurf des Regionalplanes im Landratsamt aus. Jeder kann ihn einsehen und bis Ende Januar seine Hinweise, Anregungen, Bedenken abgeben – auch online unter www.rpv-elbtalosterz.de.