Landkreis.
Was ist erlaubt?
Für alle Aktivitäten im Freistaat Sachsen gilt auch zu Himmelfahrt die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung und somit das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen. Seit dem 15. Mai ist es aber erlaubt, dass sich die Mitglieder zweier kompletter Hausstände treffen, egal wie viele Personen dazugehören.
Was sagen Landratsamt und Polizei?
Der Landkreis Bautzen hat auf seiner Homepage „Hinweise zu Himmelfahrt“ veröffentlicht und die wichtigsten Regeln zusammengefasst. Vor allem aber verweist die Behörde auf die Kontaktbeschränkungen sowie Abstandsgebote aus der Corona-Schutz-Verordnung und mahnt: „Bei einer «zufälligen» Begegnung mehrerer, nicht in einem Hausstand lebender Personen kann ein Verstoß gegen die Kontaktbeschränkungen vorliegen.“ Wer sich nicht daran hält und erwischt wird, muss mit Strafen rechnen.
Die Polizei sieht dem Donnerstag unaufgeregt entgegen. Wie Sprecher Kai Siebenäuger auf Anfrage von SZ mitteilt, „plant die Polizei, wie auch an ,normalen‘ Arbeitstagen, mit Augenmaß und Fingerspitzengefühl zu reagieren. Insbesondere setzen die Beamten auf Kommunikation und Verhältnismäßigkeit. Straftaten werden dennoch konsequent verfolgt.“ Den Beamten sei aber klar, dass Familien und Freunde Wanderungen und Fahrradtouren unternehmen werden.
Veranstaltungen seien nicht gestattet. Für die Polizei gelte es, Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu verhindern. „Konkrete Erkenntnisse zu lokalen Schwerpunkten liegen nicht vor“, so Kai Siebenäuger. (red)
Radfahrer dürfen auch nicht alles...
Mundschutzpflicht? Nein.
Handys dürfen während des Fahrens nicht in die Hand genommen werden. Bußgelder von 55 bis 100 Euro drohen. Das Handy am Lenker als Navi zu befestigen ist jedoch erlaubt.
Musikhören ist gestattet. Aber nur so laut, dass der Radfahrer seine Umgebung noch wahrnimmt. Ansonsten: Bußgeld! Bei einem Unfall, weil der Radler von Musik abgelenkt ist, muss er fürchten, für den Schaden zu erheblichem Teil mit zu haften.
Promillegrenze: Ab 1,6 ‰ liegt Fahruntüchtigkeit vor. Es drohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafe, MPU und der Verlust des Auto-Führerscheins. Wer mit seiner Fahrweise den Verkehr gefährdet oder einen Unfall verursacht, kann sich schon ab 0,3 ‰ strafbar machen.
Freihändig fahren? Nein!
Quelle: ERGO Group (Michaela Rassat, Juristin ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH )