Von Jürgen Müller
Meißen. Sie tut es immer wieder, und sie kann wohl auch gar nicht anders. Die 30-jährige Meißnerin ist das, was man landläufig als Berufsbetrügerin bezeichnet. Nun sitzt sie wieder mal vor Gericht. Erst im Oktober vorigen Jahres wurde sie am Amtsgericht Meißen zu einer Haftstrafe von drei Monaten verurteilt. Ohne Bewährung. Denn die Frau stand schon unter Bewährung. Das Amtsgericht Riesa hatte ihr neun Monate aufgebrummt. Man ahnt es: wegen Betruges. Im Meißner Fall war sie ihrer Lieblingsbeschäftigung nachgegangen. Sie verkaufte Waren im Internet, die sie gar nicht besaß. So wechselte eine Spielekonsole allein sechsmal virtuell den Besitzer. Dabei kassierte die Frau jeweils zwischen 150 und 190 Euro. Das Geld kassierte sie, die Konsole verschickte sie nicht. Konnte sie ja auch nicht, weil sie gar keine besaß.
Diesmal geht es nicht nur um einen Betrug bei Ebay. Der kommt auch vor, sie hatte zur Abwechslung mal ein Kinderstühlchen für 35 Euro verkauft, das Geld erhalten, aber nicht geliefert. Viel schwerer wiegt aber eine andere Tat. Gemeinsam mit ihrem Freund und den zwei Kindern hatte sie in Meißen ein Mietwohnung zum stolzen Preis von 937 Euro Miete im Monat bezogen. Um die Wohnung zu bekommen, hatte sie eine Bescheinigung ihres vorherigen Vermieters vorgelegt, dass sie keine Mietschulden hat. Der Haken an der Sache: Die Bescheinigung war gefälscht. Tatsächlich hatte sie Mietrückstände von 1624 Euro. In einem anderen Fall bestellt sie ein Boxspringbett zum Preis von 650 Euro. Wie vereinbart zahlte sie bei Anlieferung eine Anzahlung von 320 Euro. Die restlichen 330 Euro bleib sie bei heute schuldig.
Auf der Anklagebank sitzt auch ihr Lebenspartner, besser gesagt ihr Ex-Freund, mit dem sie zwei Kinder hat. Der ist aber inzwischen mit den Kindern ausgezogen. „Ich bin ausgezogen, nachdem ich erfahren hatte, dass sie einen neuen Kerl hat“, sagt er. Obwohl die Kindesmutter Arbeit hat, denkt sie gar nicht daran, Unterhalt zu zahlen. Der Mann soll damals den Mietvertrag ebenfalls unterschrieben haben. Tatsächlich trägt das Papier eine Unterschrift, aber es ist nicht seine. Die Unterschrift ist zweifelsfrei gefälscht. Seine damalige Lebensgefährtin habe ihm erzählt, die Wohnung koste 750 Euro Monatsmiete, sagt er. Für 937 Euro hätte er die Wohnung nie genommen. Auch da hat ihn die Frau getäuscht. Als die Vermieterin von ihm die 1 624 Euro Mietschulden forderte, sei er aus allen Wolken gefallen. Die Vermieterin sagt aus, dass sie sämtliche Absprachen mit der Frau getroffen habe. Den Mann habe sie das erste Mal gesehen, als sie die Nachzahlung forderte. Die wird sie wohl nicht bekommen. Denn die Angeklagte ist total überschuldet.
Der Mann wird freigesprochen, aber auch seine Ex-Lebensgefährtin wird nicht verurteilt. Der Richter stellt das Verfahren unter einer Bedingung ein. Die Frau muss die Berufung gegen das letzte Urteil zurückziehen. Sie willigt ein. Damit steht fest, dass die Angeklagte die drei Monate absitzen muss. Aber es wird wohl noch dicker kommen. Denn nun droht auch der Widerruf der anderen neun Monate aus dem Riesaer Urteil. Dann muss sie insgesamt ein Jahr ins Gefängnis. Allerdings kann sie auf eine Halbstrafe hoffen, muss dann also nur sechs Monate absitzen. Der Umstand, dass sie erneut in anderen Umständen ist, kommt ihr dabei zugute.