Dresden. Nach der Pegida-Demonstration am Montagabend in der Dresdner Innenstadt ermittelt die Polizei gegen einen 29-jährigen Deutschen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Wie die Beamten am Dienstag mitteilen, hatte der Mann den Hitlergruß in Richtung einer Gegendemonstration gezeigt und wurde daraufhin vorläufig festgenommen. Ein weiterer Mann (21) muss sich wegen Beleidigung eines Beamten verantworten.
Außerdem schrieben die Beamten drei Ordnungswidrigkeitsanzeigen, da auf Bannern Stadtwappen von Rostock und Freital abgebildet waren. Obwohl dieses Delikt wohl nicht allen bekannt sein dürfte, handelt es sich nach sächsischem Landesrecht um eine Ordnungswidrigkeit nach Paragraph 10, die mit Geldstrafen geahndet werden kann.
Mit unerlaubter Wappennutzung haben es in der Vergangenheit schon ganz andere als die in der Selbstwahrnehmung „vom System verfolgten“ Pegida-Demonstranten zu tun bekommen: Bereits 2009 musste wegen einer fehlenden Genehmigung selbst der damalige CDU-Justizminister Geert Mackenroth eine Sachsen-Fahne mit Staatswappen wieder aus seinem Garten entfernen. Und 2014 hatte FDP-Chef Holger Zastrow im Wahlkampf Ärger, weil er das offizielle Sachsen-Wappen auf das Dach seines Mini hatte malen lassen – ohne Genehmigung. (mja)
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