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Hochwasserschutz geht vor Bauboom

Für die Flächen an Müglitz und Gottleuba gelten besondere Regeln. Die sollen helfen, schränken aber auch ein.

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Von Heike Sabel

Jetzt ist Gesetz, was vor einem Jahr noch diskutiert wurde. Über 8 000 Hektar entlang der Unteren Müglitz und der Gottleuba sind nun Hochwasserentstehungsgebiet. Dazu gehören Bad Gottleuba-Berggießhübel, Glashütte und Liebstadt sowie Dohma, Kreischa, Müglitztal und Bahretal. Der Schutzstatus soll die Gefahr von Überschwemmungen verringern, schränkt aber auch die Bebaubarkeit ein. Für bestimmte Vorhaben sind nun wasserrechtliche Genehmigungen erforderlich. Das betrifft den Bau von Straßen und alles, was eine zu versiegelnde Grundfläche von 1 000 Quadratmeter überschreitet, sowie die Umwandlung von Wald und Grünland in Ackerland.

Prinzipiell hat Bad Gottleuba-Berggießhübels Bürgermeister Thomas Mutze (parteilos) nichts dagegen. Die Gefahr von Überflutungen zu reduzieren, ist auch in seinem Interesse. Durch die Regelung soll der Boden so erhalten bleiben, dass Wasser natürlich versickern kann und zurückgehalten wird. So soll der Anteil des Wassers verringert werden, der oberirdisch wegströmt. Damit sinkt wiederum das Hochwasserrisiko.

Aber, sagt Mutze, die Grenzziehung des Gebietes sei willkürlich erfolgt. Wie sie verläuft, steht zwar in der Verordnung der Landesdirektion. Doch die exakte Grenze will sich Mutze erst einmal im Landratsamt in den Unterlagen ansehen. „Noch viel ärgerlicher ist, dass wir als Kommune keine Antwort auf unsere Hinweise und Bedenken bekommen haben.“ Die Auswirkungen sind nämlich beträchtlich. So wachsen Planungsaufwand und Kosten für Vorhaben in dem betroffenen Gebiet. Konkretes Beispiel: der Parkplatz gegenüber der Klinik in Bad Gottleuba. Die Stadt erwägt die Bebauung. Doch das wird nun länger dauern und teurer werden. Gleiches gilt für Wohnbauareale in den Randgebieten. Das ist besonders kritisch, weil der Doppelkurort derzeit eine wachsende Nachfrage aus dem Ballungsraum Dresden registriert.

Auf diesen Plan haben auch die Kreischaer im Rahmen der Anhörung hingewiesen, sagt Bürgermeister Frank Schöning (Freie Bürgervertretung Kreischa). Einige Hinweise seien zwar berücksichtigt worden, doch um die künftig notwendigen zusätzlichen Genehmigungen kommt auch seine Kommune nicht umhin. Eine Rechtsverordnung wie die Festlegung der Hochwasser-Entstehungsgebiete stehe eben über kommunalem Recht. „Die Ausweisung neuer Baugebiete ist nur zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass das Wasserversickerungs- oder das Wasserrückhaltevermögen durch das Vorhaben nicht wesentlich beeinträchtigt wird“, sagt Ingolf Ulrich, stellvertretender Pressesprecher der Landesdirektion. Anderenfalls muss die Gemeinde Ausgleichsmaßnahmen nachweisen. Das können zum Beispiel Ersatzpflanzungen, das Anlegen von Rückhaltebecken, Aufforstungen oder die Entsiegelung von Flächen sein.

Das ausgewiesene Gebiet ist das fünfte in Sachsen. Bereits seit 2006 leben Geising und Altenberg mit den daraus resultierenden Einschränkungen. Voriges Jahr wurde das Altenberg-Geisinger Gebiet vergrößert. Es kamen weitere Teile von Altenberg, Teile von Dippoldiswalde und Glashütte sowie die Gemeinden Hartmannsdorf-Reichenau, Hermsdorf/Erz. und Teile von Klingenberg dazu. Damit wuchs das Gebiet auf gut 18 600 Hektar. Mit dem neuen Gebiet gilt der Status Hochwasser-Entstehungsgebiet nun für rund 25 000 Hektar.