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Hoffen auf die Wunschgrundschule

Nicht jedes Kind darf an die bevorzugte Schule. Die Eltern bekommen erst Anfang Juni Bescheid.

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© Norbert Millauer

Von Juliane Richter

Fast 5.000 Kinder haben sich für das neue Schuljahr an einer der 68 städtischen Grundschulen für die erste Klasse angemeldet. Das sind deutlich mehr als in den Vorjahren. So waren es nach Angaben der Bildungsagentur im Schuljahr 2012/13 noch knapp 3.770 und im vergangenen Jahr dann fast 4.200. Dass jedes Kind an seiner Wunschschule angenommen wird, ist unwahrscheinlich. Immer wieder hat es Umlenkungen gegeben. Katrin Reis, Sprecherin der Bildungsagentur, schließt diese auch in diesem Jahr nicht aus. „Es wird aber jedes Kind in seinem Grundschulbezirk einen Platz erhalten“, sagt sie.

17 Grundschulbezirke und drei Einzelschulbezirke gibt es. Dabei fällt auf, dass in den Bezirken die Grundschulen unterschiedlich gefragt sind. An der 106. Grundschule in Pieschen und der 59. Grundschule in Loschwitz ist die Nachfrage so groß, dass das Schulverwaltungsamt reagieren muss. Laut Leiter Falk Schmidtgen wird hier, anders als im Schulnetzplan, festgeschrieben, wohl jeweils eine zusätzliche erste Klasse aufgenommen werden. Für Entlastung soll außerdem die neue 144. Grundschule sorgen, die an der Micktner Straße 10 in diesem Schuljahr eröffnet wird. Schon jetzt liegen 80 Anmeldungen von Erstklässlern vor. Zudem sind weitere Grundschulen in der Planung: So die 147. auf der Maxim-Gorki-Straße, die 2016 eröffnen soll oder auch die 146. auf der Leisniger Straße, die zwei Jahre später startet.

Eine ungebrochen hohe Nachfrage bei den künftigen Erstklässlern verzeichnet seit Jahren die 4. Grundschule „Am Rosengarten“ im Bezirk Neustadt. Hier gibt es für die laufende Planung 153 Anmeldungen – so viele wie an keiner anderen Grundschule. Grund dafür ist vor allem das Französischlernen ab der 1. Klasse. Diesem Ansturm ist die Schule, die bisher vierzügig betrieben wird, allerdings nicht gewachsen. Hier werden Kinder an andere Schulen ausweichen müssen. Ganz anders sieht es bei der 19. Grundschule aus, die im gleichen Bezirk liegt. Lediglich 36 Kinder wollen hier die erste Klasse besuchen. Schulleiterin Martina Brandt ist von diesen Zahlen nicht überrascht. „Wir sind hier am Jägerpark weit entfernt von den öffentlichen Verkehrsmitteln. Freiwillig kommen meist nur die zu uns, die die Schule fußläufig erreichen können“, sagt sie.

Annett Grundmann, Vorsitzende des Kreiselternrates, weiß, dass für viele Eltern bei der Wahl ein kurzer Schulweg ausschlaggebend ist. „Auch neu gebaute Schulen haben immer etwas mehr Zulauf“, sagt sie. Baufällige Schulen sind somit weniger nachgefragt. Das gilt auch für die 6. Grundschule. Hier haben sich nur 37 Erstklässler angemeldet. Einerseits wird die alte Schule gerade saniert. Deshalb ist sie an die ehemalige 117. Grundschule an der Reichenbachstraße ausgelagert und damit andererseits vier Kilometer vom ursprünglichen Standort entfernt. Falk Schmidtgen vom Schulverwaltungsamt gibt in dem Fall aber Entwarnung: „Spätestens mit Rückkehr in ein saniertes Gebäude werden sich die Anmeldezahlen deutlich erhöhen.“

Besonders wenige Meldungen sind bisher auch bei der 88. Grundschule in Hosterwitz eingegangen. Laut Schulleiterin Martina Starke haben sich hier 15 Schüler angemeldet, im Vorjahr waren es noch 28. „Wir sind hier der letzte Zipfel. Und dieses Jahr gibt es in unserem Umfeld einfach nicht mehr Kinder.“

Laut Katrin Reis von der Bildungsagentur entscheiden die Schulleiter über die Annahme jedes einzelnen Schülers. Dabei ziehen sie bestimmte Kriterien, wie etwa den Schulweg hinzu. Am Ende entscheidet oft auch das Losverfahren.

Das Ergebnis bekommen die Eltern dann am 5. Juni mitgeteilt. Annett Grundmann vom Kreiselternrat kritisiert dieses Vorgehen. „Wir glauben, dass Eltern dadurch bewusst daran gehindert werden, gegen die Entscheidung zu klagen.“ Denn ein Klageverfahren würde wiederum erst sehr kurz vor dem Schulstart enden. Die Bildungsagentur verweist darauf, dass der Informationstermin Anfang Juni sachsenweit einheitlich geregelt ist. Durch den späten Termin könnte zudem die Diagnostik voll ausgeschöpft werden. Vor allem Kinder, deren Einschulung Monate zuvor noch auf der Kippe stand, können sich in dieser Zeit weiterentwickeln.

Wer mit der zugeteilten Schule nicht zufrieden ist, kann binnen eines Monats Widerspruch einlegen. Möchten die Eltern die Entscheidung des Schulleiters zur Auswahl gerichtlich überprüfen lassen, erhalten sie einen Widerspruchsbescheid von der Bildungsagentur. Laut Katrin Reis wurden im vorletzten Jahr drei und im vergangenen Jahr fünf dieser Bescheide erlassen.

Derzeit ist das Verfahren aber noch im Fluss. Einerseits gibt es noch Zu- und Wegzüge. Andererseits sind die Entscheidungen der privaten Grundschulen abzuwarten, die sich wiederum auf die Anmeldungen an öffentlichen Schulen auswirken. Am Ende rechnet die Bildungsagentur mit etwa 4.500 Grundschülern, die wirklich an einer öffentlichen Schule lernen.