Dresden
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Hohe Geldstrafe für Facebook-Hetze

Ein 59-jähriger Dresdner hat sich in den sozialen Netzen erneut daneben benommen. Zu seinem Prozess erschien er nicht.

Von Alexander Schneider
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Tatort Facebook?
Tatort Facebook? ©  dpa

Uwe R. ist angeblich selbstständiger Bauunternehmer und engagiert sich im Vorstand des nicht unumstrittenen Vereins „Dresdner Bürger helfen Dresdner Obdachlosen“. Beides scheint über die Jahre nicht spurlos geblieben zu sein, jedenfalls was Hinterlassenschaften im Vorstrafenregister des 59-jährigen Deutschen angeht. Am Dienstag war es wieder soweit. Uwe R. hatte ein Termin am Amtsgericht Dresden, es ging um Beleidigung und Volksverhetzung. Tatort waren die sozialen Netzwerke, konkret R.s damaliges Facebook-Konto.

In der wirklichen Welt scheint R. weniger schlagfertig. Hunderte Facebook-Beiträge aus seiner Feder lassen das erahnen.

Für den Prozess hatte sich der Angeklagte entschuldigen lassen. Laut Anklage hatte er Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) als „Dummbatz des Tages“ bezeichnet. Wesentlich schlimmer als diese Beleidigung, die R. als Reaktion auf eine Zeitungsnachricht verbreitet hatte, sind jedoch seine Äußerungen über Geflüchtete: „es handelt sich ausnahmslos um … Flüchtlinge … denn sie gingen ja immer stiften … aber eigentlich ist das nur krimineller Abschaum, welcher dringendst wieder zurück über den Zaun geworfen werden sollte … ach Mist … Zaun ist ja weg, na dann halt ins Mittelmeer“ (Zitat leicht gekürzt, Red.). Für diese Vorwürfe hatte R. per Strafbefehl eine Geldstrafe erhalten, die er jedoch nicht akzeptieren wollte.

R.s Anwalt Michael Bürger sagte, alle Kommentare seien gelöscht worden und heute nicht mehr einsehbar. Daher sei zu prüfen, ob sie überhaupt von seinem Mandanten stammten. Doch dieses Ansinnen schlug der Richter aus. Der Angeklagte habe seinen Einspruch mit seinem „Recht auf Meinungsfreiheit“ begründet, entgegnete der Richter. Daher gehe er davon aus, dass R. auch der Verfasser dieser Zeilen sei.

Die Beteiligten sichteten daher nur die Beweise, meist Fotos von R.s Äußerungen. Außerdem wurde die Aussage eines Zeugen verlesen. Der Mann, ein früherer Dresdner, der in Berlin lebt, hatte die Posts 2018 gesichert und R. angezeigt. Verteidiger Bürger kritisierte, dass der Zeuge als früherer Mitarbeiter der Dresdner Diakonie „nicht ganz unbedarft“ sei. 

Der angeklagte R. wurde 2009 wegen einer Reihe Insolvenz-Delikte und 2015 wegen Steuerhinterziehung jeweils zu Geldstrafen verurteilt. Noch offen ist eine einschlägige Geldstrafe über 1.200 Euro. R. hatte Mitte 2019 einen SZ-Reporter als „Systemhure“ und „Lurchnutte“ beleidigt.

Das Gericht verurteilte R. nun zu einer Geldstrafe von 5.250 Euro. Darin ist auch die noch nicht beglichene Strafe enthalten. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar 6.800 Euro gefordert: R. habe zu Gewalt und Willkürmaßnahmen gegenüber Flüchtlingen aufgerufen und sie als Abschaum bezeichnet, ihnen also die Menschenwürde abgesprochen. Der Richter teilte die Auffassung des Staatsanwalts: „Solche Äußerungen sind eben gerade nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.“ Ermittlungen zu einer reihe ähnlicher Posts von R. wurden im Hinblick auf dieses Verfahren eingestellt.

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