Dresden
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Horterzieher auf Abwegen

Ein 34-jähriger Dresdner hat in einer Grundschule ein sieben Jahre altes Kind missbraucht. Er stellte sich schließlich selbst.

Von Alexander Schneider
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© dpa

Die Taten liegen bereits mehr als drei Jahre zurück und haben keine Schlagzeilen verursacht. Ein 34-jähriger Horterzieher einer Grundschule im Dresdner Süden soll sich zwischen Dezember 2015 und April 2016 mindestens siebenmal an einem Mädchen vergangen haben. Meist, als der Mann seine Runde durch die Unterrichtsräume machte, soll er sich unsittlich einer Grundschülerin aus der damaligen zweiten Klasse genähert haben. Er habe das Mädchen im Genitalbereich gestreichelt und mindestens einmal auch dort geküsst.

In den Osterferien 2016 offenbarte sich das sieben Jahre alte Mädchen ihren Eltern und Lehrern. Schule und Hort reagierten sofort und konfrontierten den Erzieher mit den Vorwürfen. Der räumte sein Versagen ein, kündigte sofort und zeigte sich auch selbst bei den Ermittlungsbehörden an. Am Mittwoch fand nun der Prozess vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Dresden statt.

Die Anklage warf dem Deutschen sexuellen Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in sieben Fällen vor. Der gebürtige Berliner, der inzwischen seit zwölf Jahren in Dresden lebt und selbst Vater einer Tochter ist, gab die Vorwürfe umfassend zu. Konkret erinnerte er sich an vier Taten. Das Mädchen, das inzwischen nicht mehr in Deutschland lebt, beschrieb er als anhänglich. Als die Vorwürfe bekannt wurden, habe er sich sofort in psychotherapeutische Behandlung begeben. Die Therapie dauere noch an. Weil er mit seiner pädophilen Neigung seinen Beruf nicht mehr ausüben könne, habe er inzwischen Kaufmann gelernt. Im Prozess entschuldigte er sich für sein Fehlverhalten.

Mit seinem Geständnis hat der Angeklagte nicht nur dem Kind eine erneute Vernehmung erspart. Das Gericht verzichtete auf alle weiteren Zeugen. Der Angeklagte wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt und muss darüber hinaus eine Geldauflage von 2 000 Euro zahlen. Der Angeklagte habe als gelernter Erzieher genau gewusst, worauf er sich einlässt, sagte die Vorsitzende Richterin. Er habe es nicht geschafft, sich zu distanzieren – und auch das in ihn gesetzte Vertrauen missbraucht.