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Ärger in der Tempo-20-Zone

In Hoyerswerdas innerer Altstadt halten sich nicht immer alle Autofahrer an die Regeln zur Verkehrsberuhigung.

Von Mirko Kolodziej
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Im „verkehrsberuhigten Geschäftsbereich“ in der Hoyerswerdaer Altstadt ist eigentlich genau zu erkennen, wer wo wie lange parken darf.
Im „verkehrsberuhigten Geschäftsbereich“ in der Hoyerswerdaer Altstadt ist eigentlich genau zu erkennen, wer wo wie lange parken darf. © Foto: Uwe Schulz

Hoyerswerda. Die letzten großen Diskussionen über die Verkehrsregeln im Altstadtkern sind gut anderthalb bis zwei Jahrzehnte her. Von der Teschenstraße aus gesehen fährt man seitdem am Schlossplatz in einen „verkehrsberuhigten Geschäftsbereich“ ein. So nennt das die Straßenverkehrsordnung. Ab dem Bürgeramt des Kreises im Sparkassengebäude gilt die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Und wo im Einzelnen innerhalb dieser Zone geparkt werden darf, ist ebenso ziemlich klar durch Beschilderung gekennzeichnet.

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