Hoyerswerda. Mit gut 500 Paragrafen regelt die Strafprozessordnung den ordentlichen Ablauf eines Gerichtsverfahrens. Und so heißt es auch am Amtsgericht Hoyerswerda in der Regel zu Beginn eines Prozesses: „Es kommt zum Aufruf ...“. Irgendwann während der Beweisaufnahme werden Zeugen belehrt, dass sie die Wahrheit sagen müssen oder sich strafbar machen. Und am Ende ergeht „im Namen des Volkes“ ein Urteil. Das Gerüst gibt der Rechtspflege etwas Zeremonielles. „Es gibt allen Beteiligten die Sicherheit, dass sie gleich behandelt werden und ein Prozess stets nach dem gleichen Verfahren abläuft“, sagt Nicole Jena.
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