Hoyerswerda
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Corona: Weitere Lockerungen

Ab dem morgigen Mittwoch gelten folgende Regelungen.

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© Symbolfoto: SZ Archiv

Bautzen. Im Landkreis Bautzen sind bis zum Montag, zehn Coronavirus-Neuinfektionen registriert worden. Dabei handelt es sich in allen Fällen um Nachmeldungen der vergangenen sieben Tage. Zehn weitere Patienten gelten als genesen. 361 Personen sind aktuell infiziert. 690 Infizierte und enge Kontaktpersonen befinden sich derzeit in Quarantäne. In den Kliniken im Landkreis Bautzen werden derzeit 43 Corona-Patienten behandelt, 16 davon auf einer Intensivstation. Die 7-Tage-Inzidenz liegt laut Meldung des RKI bei 36,0 und damit am fünften Werktag in Folge unter 50. Daher treten ab Mittwoch, 9. Juni, die folgenden Lockerungen in Kraft:

Kontaktbeschränkungen

Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind mit bis zu 10 Personen gestattet. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sowie Geimpfte und Genesene bleiben unberücksichtigt.

Schulen und Kitas

Ab Mittwoch gilt wieder Normalbetrieb. Der Wechselunterricht in den weiterführenden Schulen wird beendet, alle Schülerinnen und Schüler dürfen wieder in die Schule. Wer sein Kind noch in der häuslichen Lernzeit lassen möchte, kann es schriftlich bei der Schule abmelden. Bestehende Abmeldungen gelten fort. Auch in Kitas ist ein Regelbetrieb entsprechend der pädagogischen Konzepte möglich. Eine strikte Trennung der Gruppen, insbesondere im Außengelände und in den Früh- und Spätdiensten ist nicht erforderlich.

Gastronomie

Die Öffnung von Gastrobetrieben im Innenbereich ist mit Kontakterfassung der Besucher zulässig. Sitzen in einem Gastronomiebetrieb Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch, müssen diese einen tagesaktuellen Test vorweisen.

Beherbergung

Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind nach Terminbuchung, mit Kontakterfassung und einem tagesaktuellen Test zulässig.

Beerdigungen und Eheschließungen

Hierbei sind bis zu 50 Personen zulässig. Bei mehr als zehn Personen müssen alle Teilnehmenden einen tagesaktuellen Test nachweisen.

Geschäfte

Hier ändert sich nichts. Läden, die laut Corona-Schutz-Verordnung nicht zur Grundversorgung zählen, können mit tagesaktuellem Testnachweis besucht werden.

Sport

Die Ausübung von Kontaktsport auf Innensportanlagen ist für Gruppen von bis zu 30 Personen unter Vorlage eines tagesaktuellen Tests und mit Kontakterfassung zulässig. Anleitungspersonen müssen einen tagesaktuellen Test vorweisen. Sportveranstaltungen mit Publikum sind unter Vorlage eines tagesaktuellen Tests, mit Hygienekonzept und Kontakterfassung zulässig.

Testpflichten

Generell gelten alle hier genannten Testpflichten nicht für Geimpfte und Genesene. Voraussetzung ist, dass der vollständige Impfschutz vorliegt, das ist 14 Tage nach der letzten Impfung der Fall. Als genesen gelten Personen, die über einen entsprechenden Nachweis einer Corona-Erkrankung verfügen, der mindestens 28 Tage längstens jedoch 6 Monate alt ist. Das relevante Datum ist der Tag, an dem der entsprechende PCR-Test mit positivem Ergebnis durchgeführt wurde. Als Testnachweis für Schülerinnen und Schüler gilt auch ein Nachweis über die letzte Testung in der Schule, der in der Regel durch die Schulsekretariate ausgegeben wird. Kinder im Vorschulalter benötigen keinen Test.

Landratsamt

Die Behörde öffnet ab Donnerstag, dem 10. Juni, wieder regulär für den Besucherverkehr. Voranmeldungen sind nicht zwingend erforderlich. Die Maskenpflicht gilt.

Bestätigungsstellen

Das Landratsamt hat das Netz der Bestätigungsstellen für Geimpfte erweitert. Unter anderem auch in der Apotheke im Treff 8 Center in Hoyerswerda werden ab Mitte der Woche die amtlichen Bestätigungen je nach Leistungsfähigkeit der Einrichtungen für Geimpfte erstellt. Aufgrund der hohen Nachfrage werden derzeit in der Herz-Apotheke in Hoyerswerda keine Bestätigungen mehr ausgestellt.

Personen, die eine Bestätigung ihrer Corona-Genesung benötigen, müssen die Bestätigungsstellen nicht aufsuchen. Der Genesenen-Status kann bequem über das Internet beim Bautzener Gesundheitsamt abgefragt werden. Dazu muss ein Online-Formular https://lkbz.de/coronanachweis ausgefüllt und per E-Mail an das Gesundheitsamt gesendet werden. Die Bestätigung wird dann per Post zugesendet. Eine Zusendung per E-Mail ist ebenfalls möglich – benötigt aber einen unterschriebenen Antrag. Auf der Bestätigung ist ein QR-Code aufgedruckt, mit dem der Nachweis der Schnelltest.

Click-App hinzugefügt werden kann. Für Menschen ohne Internetzugang ist eine telefonische Antragsannahme von Montag bis Donnerstag, 9-10 Uhr, unter Tel. 03591 5251-53940 eingerichtet. (red/US)