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Den Gordischen Knoten nicht entwirrt, aber doch gelöst

Das Amtsgericht Hoyerswerda verhängt für Körperverletzung eine Bewährungsstrafe und 100 Arbeitsstunden.

Von Uwe Jordan
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© Symbolfoto: SZ Archiv

Hoyerswerda. „Gehstockhiebe, fliegende Aschenbecher, Schüsselschläge“, titelte TAGEBLATT am 16. April den Bericht zur ersten Verhandlung gegen Adham Mat. wegen gefährlicher Körperverletzung. Zwei Vorfälle im Hoyerswerdaer Asylbewerberheim an der Thomas-Müntzer-Straße waren Gegenstand der Anklage. Dem 37-jährigen Iraker, einst Autoverkäufer, verheiratet mit zwei Frauen und gehbehindert, wurde vorgeworfen, er habe am 3. Februar 2021 Roza Ali. mit seinem Gehstock geschlagen und nach ihrem Ehemann Rashid Ask. einen schweren Glas-Aschenbecher geworfen, so dass die Eheleute verletzt wurden. Am 17. April 2021 dann soll Mat. mit einer Metallschüssel und einem Grillrost auf Aidi Is.Da. und Rondik Mam. eingeschlagen haben.

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