Doppelter Wildschwein-Schutzzaun

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz (OSL) hat vor, mit der Errichtung eines weiteren, parallel zum bereits fertiggestellten verlaufenden Wildabwehrzaunes eine Sicherheitszone zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu bilden. Wie das Landratsamt weiter informiert, wird vom südlichen Teil des Kreisgebietes, beginnend in der Gemarkung Großkmehlen über Kleinkmehlen, Kroppen, Jannowitz, Hermsdorf, Guteborn, Grünewald weiterführend in Richtung östlichen Teil des Kreisgebietes durch die Gemarkung Hohenbocka, Hosena, Großkoschen, Kleinkoschen, Senftenberg, Sedlitz, Dörrwalde, Allmosen, Bahnsdorf bis Lieske (siehe nebenstehende Karte) eine weitere Wildschweinbarriere in Form eines festen Wildabwehrzaunes, ergänzt mit Wildschweine vergrämenden Duftmarkierungen, errichtet. Der auf der Karte dargestellte Verlauf, so der Hinweis aus dem Landratsamt, sei lediglich eine Planung. „Die tatsächliche Umsetzung kann aufgrund der Dringlichkeit und den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten von der Darstellung abweichen.“
Unüberwindbare Grenze schaffen
Jörg Wachtel, Amtstierarzt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, erläutert: „Der doppelte Zaun soll sich bei den Wildschweinen als absolut unüberwindbare Grenze etablieren und so auch im Falle von Beschädigungen am ersten Zaun oder versehentlich offen gelassenen Toren ein Durchdringen der Wildschweine verhindern. Durch diese redundante Schutzmaßnahme kann die Sicherheit in der Abwehr der ASP auch im Dauerbetrieb über mehrere Jahre hinweg gewährleistet werden. Das Modell mit mehreren Zäunen hintereinander konnte bereits vielerorts erfolgversprechend erprobt werden, so zum Beispiel in Sachsen oder mit einem doppelten Schutzzaun an der Grenze zu Polen. Ein doppelter Zaun ermöglicht, eine wildschweinfreie Zone innerhalb der beiden Zäune zu schaffen. Dies verhindert insbesondere die Übertragung des Erregers durch direkte Kontakte zwischen den Schweinen.“
Erhöhung der Sicherheit
Die Erfahrung anderer Landkreise im Umgang mit der ASP zeigt, dass lediglich eine Zaunreihe keine ausreichende Schutzwirkung entfaltet, dies die Feststellung in der Mitteilung des Landratsamtes. „Die Bildung einer Sicherheitszone zur Verhinderung der Einschleppung der ASP in die freien Bestände des Landkreises ist unbedingt erforderlich, um die Wahrscheinlichkeit der Ausbreitung des Erregers durch ggf. Überwinden der bereits gesetzten Wildschweinbarriere in den Landkreis so gering wie möglich zu halten.“ Ein weiterer, parallel verlaufender Wildabwehrzaun, trägt zur Erhöhung der Sicherheit bei.
Derweil hat das Sächsische Sozialministerium die LISt GmbH beauftragt, auch im Verwaltungsgebiet der Stadt Bernsdorf ASP-Wildschutzzäune zu errichten und zu unterhalten, wie es in einer Mitteilung vom 21. Juni an das Bernsdorfer Rathaus heißt. Diese Mitteilung samt Karten, auf denen der mögliche Zaunverlauf dargestellt ist, sind auf der Website der Stadt (www.bernsdorf.de) zu finden. Dort gibt es auch den Hinweis, dass die Arbeiten im Zeitraum ab Juli bis Oktober 2022 durchgeführt werden – voraussichtlich. (pm/rgr)