Hoyerswerda. So viel Harmonie war selten. Rechtsanwalt Michael Malz, der Abdelghani Chaf. vertrat, eröffnete sein Plädoyer: man müsse dafür danken, dass auf der anderen Seite ein Staatsanwalt stünde, der statt des Beharrens auf Maximalforderungen eine zwar unbedingt konsequente, aber doch die bei der Hauptverhandlung zutage getretenen Begleitumstände des Falles berücksichtigende Linie vertrete. Das Begehr des Staatsanwalts, gegen Chaf. eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu verhängen, sei auch aus seiner, Malz’, Sicht völlig angemessen; lediglich sollte der Tagessatz in Anbetracht der finanziellen Lage seines Mandanten 25 statt 30 Euro betragen.
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