Bernsdorf. Das Jahr nähert sich dem Ende und damit die Frist, bis zu der sich die Pächter der rund 360 im Besitz der Stadt Bernsdorf befindlichen Garagen entscheiden müssen, ob sie einen Mietvertrag mit neuen Nutzungskonditionen unterzeichnen oder sich dafür entscheiden, die Garage zu räumen. Hintergrund sind die Grundsteuerreform 2025 und die ab 1. Januar 2023 geltende Umsatzsteuerpflicht für Kommunen.
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