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Harte Regeln an der Landesgrenze

Warum ein Blunoer mit einem brandenburgischen Fischereischein im Geierswalder See nicht angeln darf.

Von Ralf Grunert
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Der Geierswalder See wurde am 8. Juli dieses Jahres für die fischereiliche Nutzung und damit auch für das Angeln freigegeben.
Der Geierswalder See wurde am 8. Juli dieses Jahres für die fischereiliche Nutzung und damit auch für das Angeln freigegeben. © Foto/Montage: Uwe Schulz/Franka Schuhmann

Lausitzer Seenland. Schon als Heranwachsender besaß der heute 67-jährige Roland Kalauka aus Bluno einen Angelausweis, der ihm das Angeln auf Friedfische erlaubte. 1964, das weiß er noch genau, wurde ihm die Genehmigung zum Angeln auf Raubfische erteilt. Beide Dokumente sind nach der Wende verloren gegangen. Allerdings blieb Roland Kalauka vorläufig auch keine Zeit mehr für sein Hobby, nachdem er sich 1990 als Elektriker selbstständig gemacht hatte. 

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