Hoyerswerda senkt die Friedhofsgebühren

Hoyerswerda. Warum denn die Gebühren auf den Friedhöfen der Stadt Hoyerswerda sinken, wollte Stadträtin Dr. Gitta Kaltschmidt (CDU) bei der Ratssitzung am Dienstag wissen. „Wir dürfen keine Gewinne machen und auch keine Verluste“, gab Götz Gleiche vom Bürgeramt zur Antwort. Vereinfacht gesagt hat die Verwaltung die Kosten und die Einnahmen der letzten Jahre analysiert und dem prognostizierten Bedarf bis 2025 gegenüber gestellt.
Herausgekommen ist – in den Einzelbereichen Grabnutzungsgebühr, Bestattungsgebühr und Friedhofsunterhaltungsgebühr durchaus unterschiedlich – im Großen und Ganzen eine Gebührensenkung. Außerdem werden die Kosten der Ortsteile denen der Kern-Stadt angeglichen.
Mit der überarbeiteten Friedhofsgebührensatzung erhielt am Dienstag auch die Neufassung der Friedhofssatzung die Zustimmung des Rates; bei Enthaltung von Michael Mandrossa und Conni Böhme (beide CDU). Damit treten am 1. März eine ganze Reihe an Veränderungen in Kraft.
Es gibt zum Beispiel zwei neue Grab-Arten. Künftig können zwei Urnen unter einer Grabplatte bestattet werden. Die Verwaltung nennt das ein Paargrab. Die besagte Abdeckung wird auch für Erdgrabanlagen zugelassen. Neu festgelegt sind – je nach Bestattungsart – maximal zulässige Höhen von Grabsteinen beziehungsweise Grabmalen. Die Stadt erleichtert auch die Bestattung von Menschen, die nicht in Hoyerswerda gelebt haben.
Für eine Bitte sorgte im Rat die Regelung, dass man ab März einen Hund mit auf den Friedhof nehmen darf, sofern er an der Leine geführt wird. Detlef Degner (AfD) regte an, dazu die Pflicht zur Beseitigung von Hundekot festzuschreiben. Oberbürgermeister Torsten Ruban-Zeh (SPD) antwortete, in die Satzung müsse das nicht unbedingt. Man wolle aber gern Hinweisschilder aufstellen und die Einhaltung der Pflichten der Hundehalter kontrollieren.
Michael Mandrossa stieß der Umstand auf, dass für Wochenend-Bestattungen auf dem Waldfriedhof und dem Neidaer Friedhof nur noch zwei Sonnabende im Monat zur Verfügung stehen: „Es sind immer mehr Familien auseinandergerissen und für Menschen, die zur Beerdigung anreisen müssen, ist der Sonnabend ein guter Tag.“ Allerdings spiegeln die allgemeinen Erfahrungen das nach Aussage von Götz Gleiche nicht wieder. Denn bisher seien die Samstags-Termine nie ausgebucht gewesen.
Als allgemeine Öffnungszeiten für alle Friedhöfe festgelegt sind nunmehr zwischen April und September die Stunden von 6 Uhr „bis zum Einbruch der Dunkelheit“. In der kühleren Jahreszeit sind die Friedhöfe erst ab 7 Uhr zugänglich. Bisher war in der Satzung dazu nur von „öffentlich bekannt gemachten Öffnungszeiten“ die Rede. Verboten wird mit der neuen Friedhofssatzung die Verwendung von chemischen Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln bei der Pflege der Begrünung von Grabanlagen.
Wie lange insbesondere die Friedhofsgebührensatzung Bestand haben wird, steht in den Sternen. Es ist allerdings nicht damit zu rechnen, dass sie, wie die letzte Fassung, wieder 15 Jahre gelten wird. „Wir haben vor, jährlich zu prüfen, wie es sich tatsächlich entwickelt“, kündigte Beate Gröger, die Leiterin des Fachbereichs Innerer Service und Finanzen bei der Stadtverwaltung, an. Und der Oberbürgermeister deutete dazu an, dass die Gebühren so auch ganz leicht wieder steigen könnten.
Gebührenvergleich
Einteilung wie folgt:
Grabart / Waldfriedhof bisher / Ortsteile bisher / Waldfriedhof & Ortsteile neu
Urnengem. anonym 20 Jahre / 889,00 Euro / 720,00 Euro / 636,90 Euro
Urnengem. mit Namen 20 Jahre / 2.176,50 Euro / 2.007,50 Euro / 1.430,79 Euro
* gültig ab 1. März 2021 Quelle: Stadtverwaltung Hoyerswerda