Hoyerswerda
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Inzidenz bleibt hoch

Mehr Gäste bei Trauungen und Beerdigungen erlaubt. Probleme in der Zulassungsstelle.

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© Symbolfoto: SZ Archiv

Bautzen/Hoyerswerda. Auf der digitalen Corona-Statistikkarte, die die aktuellen Infektionsfälle im Internet anzeigt, sind die Kommunen im Bereich des Altkreises Hoyerswerdas nur noch leicht rosa dargestellt. Doch es gelten nun mal nicht die Inzidenzzahlen der einzelnen Orte, sondern die für den Landkreis. Laut Robert-Koch-Institut ist die 7-Tage-Inzidenz daher 211,8. Montag galten laut Landratsamt Bautzen 1.732 Personen als nachweislich mit Sars-CoV-2 infiziert. 3.251 Infizierte und enge Kontaktpersonen befinden sich derzeit in Quarantäne. In den Kliniken im Landkreis Bautzen werden nach Meldung der Klinikleitstelle Dresden/Ostsachsen derzeit 111 Corona-Patienten behandelt, 25 davon auf einer Intensivstation.

Zulassungsstelle betroffen

Wegen eines Corona-Falls und der damit in Zusammenhang stehenden Quarantänen bleibt die Kfz-Zulassungsstelle in Kamenz bis einschließlich 18. Mai 2021 geschlossen. Bereits gebuchte Termine werden abgesagt. Die Zulassungsstellen in Bautzen und Hoyerswerda übernehmen in dringenden Angelegenheiten die Bearbeitung.

Beerdigungen und Trauungen

Aufgrund geänderter Regeln dürfen an Beerdigungen ab sofort nicht mehr nur bis zu zehn, sondern maximal 30 Trauergäste teilnehmen. Darauf weist die Stadtverwaltung Hoyerswerda hin. Allerdings: Bei mehr als zehn Personen muss demnach jeder einen tagesaktuellen, negativen Sars-CoV-2-Test dabeihaben - auch, wenn keine der Trauerhallen genutzt wird. Bis auf jene auf dem Waldfriedhof (hier 2016 bei der Einweihung nach der Sanierung), die groß genug ist, gibt es für die Trauerhallen auf den anderen Friedhöfen wegen der nötigen Mindestabstände Beschränkungen. In Zeißig, Knappenrode und Bröthen haben bis zu 24 Personen Zutritt, in Schwarzkollm bis zu 18, in Michalken bis zu 16 und in bis zu zwölf. Für Rückfragen ist die Friedhofsverwaltung unter 03571 605445 zu erreichen.

Gleichzeitig ist die Maximal-Teilnehmerzahl für Trauungen im Standesamt auf 20 Personen aus dem Familienkreis erweitert worden. Auch hier gilt: Ab zehn Festgästen benötigen alle einen aktuellen Negativ-Test.

Nachweise für Corona-Genesene

Personen, deren Corona-Infektion längstens 6 Monate mindestens aber 28 Tage zurückliegt, sind seit Sonntag von Kontaktbeschränkungen, Testpflichten und Ausgangsbeschränkungen/Ausgangssperren ausgenommen. Der Nachweis erfolgt durch den Befund des PCR-Tests oder den Quarantäne-Bescheid des Gesundheitsamtes. Liegt beides nicht mehr vor, kann eine Befundkopie beim Hausarzt (sofern der Test dort erfolgte) oder beim Gesundheitsamt angefordert werden. Für die Anforderung beim Amt kann der Antrag über ein Online-Formular gestellt werden. Für Menschen ohne Internetzugang wird eine Antragsannahme von Mo.-Do. 9-10 Uhr, unter Tel. 03591 5251-53940 eingerichtet. (red/US)