Hoyerswerda
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Kein Schadenersatz für schwimmende Häuser

Das Landgericht hat die mehrere Millionen Euro Klage abgewiesen.

Von Uwe Schulz
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Sturmschäden an den schwimmenden Häusern auf den Geierswalder See 2017
Sturmschäden an den schwimmenden Häusern auf den Geierswalder See 2017 © Archivfoto: Gernot Menzel

Geierswalde/Dresden. Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden hat die Klage einer Firma abgewiesen, die vom beklagten Landkreis Bautzen Schadensersatz wegen Schäden an schwimmenden Häusern im Geierswalder See begehrte.

Beim Sturm „Xavier“ im Oktober 2017 hatte sich eines der schwimmenden Häuser aus seiner aus Stahlträgern bestehenden Verankerung gerissen und war auf ein anderes Haus geprallt, das wiederum gegen das nächste Haus gedrückt wurde. Es entstand hoher Sachschaden. Die klagende Firma meint, so teilt das Gericht mit, die Behörde habe ihre Amtspflichten verletzt, weil sie die wasserrechtliche Genehmigung für die Errichtung der schwimmenden Häuser erteilt habe. Sie hätte prüfen müssen, ob die Anschlusskonstruktion der schwimmenden Häuser ordnungsgemäß sei und zu erwartenden Stürmen standhalten werde, die Häuser also “standsicher„ waren. Das Landgericht hat die auf mehrere Millionen Euro gerichtete Klage abgewiesen. Die dagegen gerichtete Berufung der Klägerin hat das Oberlandesgericht am Mittwoch zurückgewiesen.

Es gebe zwar eine Amtspflicht der Genehmigungsbehörde, zu prüfen, ob die „Standsicherheit“ der schwimmenden Häuser nachgewiesen sei. Diese Pflicht bestehe aber nur zu dem Zweck, Schäden von der Allgemeinheit abzuwenden. Sie schütze jeden, der durch die Gefahren mangelnder „Standsicherheit“ bedroht werde, also Bewohner, Nutzer, Nachbarn oder sonstige Personen. Sie dienen aber nicht dazu, dem Bauherrn die Verantwortung für die einwandfreie Durchführung seines Bauvorhabens abzunehmen. Schäden am Bauwerk selbst seien daher vom Schutzzweck der Amtspflicht nicht erfasst und folglich nicht zu ersetzen.

Die Klägerin hat die Häuser mittlerweile veräußert. Die neuen Eigentümer sind längst dabei, sie nacheinander instand zusetzen und spätestens nächstes Jahr alle wieder zu vermieten.