Lärm-Terror im Hochhaus

Hoyerswerda. Konnte letzte Nacht wirklich schlafen. War fast wie Weihnachten“, freut sich Georg Mähne über die Ruhe in der Wohnung über ihm. Tags zuvor war nicht daran zu denken gewesen, da hatte er kurz nach 23 Uhr zum Telefon gegriffen und den Notruf 110 gewählt. Was folgte, schildert Polizeisprecher Kai Siebenäuger so: „Am Montagabend, dem 1. März 2021, war die Polizei drei Mal im Zusammenhang mit einer Ruhestörung in der Bautzener Allee in Hoyerswerda im Einsatz. Ein Hinweisgeber meldete Lärm durch laute Musik aus der Wohnung eines Anwohners.
Die prüfenden Beamten machten ursächlich die Wohnung eines 23-Jährigen aus. Beim ersten Mal stellten sie vorübergehend die Ruhe her. Kurz darauf drehte der junge Mann die Musik wieder auf. Die Polizisten fertigten eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige und drohten dem Verursacher Folgemaßnahmen im Wiederholungsfall an. Dieser Fall trat kurz darauf ein, sodass die Ordnungshüter nun die für den Lärm verantwortliche Bass-Box zur Verhinderung weiterer Störungen vorübergehend sicherstellten“, so der Polizeisprecher zu den Ereignissen.
Laute Musik stört auch tagsüber
Die sichergestellte Bass-Box konnte der 23-jährige Störenfried am nächsten Morgen wieder im Hoyerswerdaser Revier in Empfang nehmen. Das bekam Georg Mähne im Verlauf des darauffolgenden Tages auch gleich über mehrere Stunden zu hören. Er spricht von „Dauerbeschallung“. Diesmal allerdings nicht in der Nacht. „Wenn da nicht endlich jemand durchgreift, geht der Terror weiter“, befürchtet der 59-Jährige.
Schon seit DDR-Zeiten wohnt er im Achtgeschosser Bautzener Allee 53-59. Die Lärmbelästigungen begannen vor rund zwei Jahren mit dem Einzug des heute 23-Jährigen, schildert Georg Mähne. Musik jenseits der Zimmerlautstärke gehört seither zum Alltag, gewöhnlich tagsüber, nicht selten aber auch des Nachts. Seit Ende 2019, so schildert Georg Mähne, habe er sich wiederholt bei der Wohnungsgesellschaft Hoyerswerda (WH) über die anhaltende Lärmbelästigung beschwert. Er sei daraufhin gebeten worden, diese Vorfälle zu notieren und einzureichen. Inzwischen dürften diese Auflistungen zu einem Stapel angewachsen sein, schätzt der 59-Jährige. Allein im Februar lärmte es neun Mal in der Wohnung über ihm. Ähnlich sah es in den Monaten zuvor aus. Der März hat begonnen, und eine neue Liste füllt sich bereits.
„Es ist unumgänglich, dass die Mieter den Lärm protokollieren, wenn zu guter Letzt aufgrund eines solchen Sachverhaltes Abmahnungen ausgesprochen werden müssen bzw. das Ganze in einer Rechtsstreitigkeit endet“, erklärt WH-Pressesprecher Christian Frank. Er bestätigt den von Georg Mähne geschilderten Sachverhalt und merkt an, dass Maßnahmen ergriffen wurden, die beitragen sollen, die vorhandene Lärmbelästigung abzustellen. „Dazu gehört unter anderem, dass von Vermieterseite Gespräche mit den betroffenen Mietparteien geführt werden, das ist hier erfolgt.“
Selbst Ohrenstöpsel helfen nicht
Geholfen hat es nicht. An Schlaf zu denken sei oft nur mit Ohrstöpseln, beklagt Georg Mähne. Zuweilen hilft selbst das nichts. Der 59-Jährige mag sich nicht in die Lage eines Schicht-Arbeiters versetzen. Er weiß aber von mindestens einem, der ebenfalls im Haus wohnt. „Wann soll der seine Ruhe finden?“, fragt er sich.
Vermieter benötigt Lärmprotokoll
„Wenn sich trotz der bereits vorgenommenen Maßnahmen keine Veränderungen feststellen lassen, benötigen wir die Unterstützung der übrigen Mieter, die sich ebenso wegen der vorhandenen Lautstärke beschweren“, so die Auskunft des WH-Sprechers. „Es ist unumgänglich, dass die Mieter den Lärm protokollieren, wenn zu guter Letzt aufgrund eines solchen Sachverhaltes Abmahnungen ausgesprochen werden müssen bzw. das Ganze dann in einer Rechtsstreitigkeit endet.“ Christian Frank betont: „Ein Lärmprotokoll muss gründlich und gewissenhaft geführt werden. Dazu gehören z. B. Datum, Uhrzeit, Ort, welche Art von Lärm, Lautstärke, gibt es Zeugen? – die das mit Unterschrift bestätigen können.“
Die Polizeiverordnung der Stadt Hoyerswerda hat Georg Mähne jedenfalls auf seiner Seite. „In der Nachtzeit von 22 Uhr bis 6 Uhr sind alle Handlungen untersagt, die geeignet sind, die Nachtruhe mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu stören“, heißt es in Paragraf 7. Das Benutzen von akustischen Geräten und Musikinstrumenten regelt der Paragraf 8: „Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente sowie sonstige akustische Geräte dürfen nur in einer solchen Lautstärke betrieben werden, dass andere nicht unzumutbar belästigt werden.“ Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten, die mit „einer Geldbuße von mindestens fünf Euro und höchstens 1.000 Euro, bei fahrlässigen Verstößen mit höchstens bis zu 500 Euro geahndet werden“. Zuständig für die Verfolgung und Ahndung ist die Stadt Hoyerswerda.
Schlichtungsgespräch angeboten
Um das Lärm-Problem in der Bautzener Allee 53 aus der Welt zu schaffen, hat die Wohnungsgesellschaft auch schon ein sogenanntes Schlichtungsgespräch zwischen den Betroffenen unter Teilnahme des Vermieters angeboten, so der Hinweis von Christian Frank. Nachdem er es anfangs abgelehnt hat, weil er es sich ersparen möchte, vom Obermieter beschimpft zu werden, wie es schon wiederholt passiert sei, wird Georg Mähne nun auf dieses Angebot eingehen. Um nichts unversucht zu lassen. „Ich will einfach nur meine Ruhe haben, wie jeder andere Mieter auch. Und ich erwarte vom Vermieter, dass er dafür sorgt.“