Hoyerswerda
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Ohne Versicherung im Auto unterwegs

Das Amtsgericht Hoyerswerda verhandelte jetzt einen Fall von mangelhaften Pkw-Kennzeichen.

Von Mirko Kolodziej
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© Symbolfoto: SZ Archiv

Hoyerswerda. Ein Foto aus dem Blitzer an der Kühnichter Straße hat dieser Tage einen Wittichenauer vor Gericht gebracht. Der 51-Jährige hatte zuvor Widerspruch gegen einen Strafbefehl wegen Kennzeichenmissbrauchs eingelegt.

Der Mann war im März mit seinem BMW in Kühnicht geblitzt worden, als er das Fahrzeug nach eigenen Angaben zwecks Reparatur und Hauptuntersuchung in die Werkstatt bringen wollte. Allerdings war der Wagen nicht zugelassen. Die Kennzeichen waren seit 2019 entstempelt.

„Es war keine böswillige Handlung. Bei Weitem nicht“, erklärte der Wittichenauer vor Gericht. Sein Anwalt Tonio Kockert wies darauf hin, dass sich sein Mandant, noch bevor er Post zum Strafverfahren erhielt, um den nötigen vorläufigen Versicherungsschutz gekümmert hat. Die vonseiten der Staatsanwaltschaft geforderten 4.200 Euro Strafe nannte der Verteidiger „jenseits von gut und böse“. Richter Daniel Lakomy sah unter Verweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Stuttgart keinen Kennzeichenmissbrauch, wie er in § 22 des Straßenverkehrsgesetzes beschrieben ist. Schließlich seien die Kennzeichen ja einmal für den BMW ausgegeben worden.

Es liege jedoch ein, wenn auch fahrlässiger, Verstoß gegen die Versicherungspflicht vor. Unter Einbeziehung der Tatsache, dass früher schon einmal zwei Ordnungswidrigkeiten wegen Telefonierens am Steuer und wegen 31 Km/h Geschwindigkeitsübertretung geahndet worden waren, verhängte Lakomy letzten Endes eine Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro.