Hoyerswerda
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Ortsumfahrung bleibt in einem frühen Stadium

Die Vorplanung soll noch in diesem Jahr dem Bund vorgelegt werden. Doch ein Baustart ist ungewiss.

Von Uwe Schulz
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Bluno wird von der B 156 durchquert, vor der Kita gilt gar eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Die Hoffnung liegt auf dem Bau einer Ortsumfahrung.
Bluno wird von der B 156 durchquert, vor der Kita gilt gar eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Die Hoffnung liegt auf dem Bau einer Ortsumfahrung. © Archivfoto: Uwe Schulz

Bluno. Der Umleitungsverkehr während der Sperrung der B 97-Tieflage bei Spreetal machte den Blunoern an der B 156 im vergangenen Jahr stark zu schaffen. Dort sehnt man sich nach dem Bau der Ortsumfahrung. Im zuständigen Landesamt für Straßenbau und Verkehr (Lasuv) ist der aktuelle Stand so: Im Bundesverkehrswegeplan 2030 beziehungsweise dem 6. Fernstraßenausbaugesetz sind die zu planenden Vorhaben und deren Dringlichkeit festgehalten. Die Ortsumgehung Bluno wurde hier in der Dringlichkeitsstufe „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ eingeordnet. Durch diese Einordnung konnte mit der Planung begonnen werden.

Im Rahmen des über mehrere Jahre andauernden Planungs- und Genehmigungsprozesses sind mehrere Planungsstufen zu durchlaufen. Dieser Prozess befindet sich für die Ortsumgehung Bluno laut Lasuv noch ganz am Anfang. Derzeit wird im Rahmen der Vorplanung die Erarbeitung einer Vorzugsvariante für eine künftige Trasse vorangetrieben. Bei dieser Abwägung der Varianten spielen sehr viele Faktoren wie etwa Entlastungswirkung, Kosten, Eingriffe in die Umwelt und so weiter eine Rolle. Das Verfahren zur Wahl der Vorzugsvariante ist noch nicht abgeschlossen.

Elsterheide will mehr Tempo

Es ist demnach geplant, die Vorplanung noch dieses Jahr dem Bundesverkehrsministerium zur Genehmigung vorzulegen. Nach Bestätigung einer Vorzugsvariante folgt dann die europaweite Vergabe von Planungsleistungen und anschließend die planerische Ausarbeitung der Vorzugsvariante als sogenannter Vorentwurf.

In dem Zusammenhang sind unter anderem zahlreiche Gutachten im Bereich Vermessung, Baugrund, Lärmschutz oder auch Umweltplanung zu erstellen und einzuarbeiten. Weitere Abstimmungen mit den zuständigen Institutionen und Betroffenen gehören ebenso dazu. Der Vorentwurf muss abschließend genehmigt werden. Danach erfolgt durch ein öffentlich durchzuführendes Planfeststellungsverfahren bei der Landesdirektion Sachsen die Herstellung des formalen Baurechts.

Erst in der Folge kann die Baumaßnahme konkret vorbereitet werden also die Ausführungsplanung) mit der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und der Vergabe der Bauleistungen. Aus diesem Grund wagt man beim Lasuv auch keine belastbare Aussage zum Zeithorizont einer möglichen Realisierung.

Elsterheide-Bürgermeister Dieter Koark drängt derweil, dass es für die Gemeinde ausgesprochen wichtig ist, einen Planungsstand zu haben, der die Gemeinde in die Lage versetzt, belastbar Mittel-Anträge nach dem Strukturstärkungsgesetz stellen zu können. Denn wenn es wie oben geschildert rein nach dem Bundesverkehrswegeplan geht, glaubt die Elsterheide nicht, in den nächsten Jahren mit der Ortsumfahrung an die Reihe zu kommen.