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Rauchmelder für alle – auch ohne Pflicht

Die LebensRäume-Genossenschaft geht in Vorleistung und kombiniert das mit einem anderen Termin.

Von Uwe Schulz
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© Symbolfoto: www.pixabay.com

Hoyerswerda. Eine Rauchmelderpflicht für private Wohnräume besteht in Sachsen seit Anfang 2016. Allerdings für Neu- und Umbauten. Demnach müssen in allen Schlaf- und Kinderzimmern, sowie in allen Fluren, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen, Rauchmelder installiert werden. Für den Einbau ist der Eigentümer, bzw. der Vermieter verantwortlich, für die Wartung der Mieter selbst. In allen anderen Bundesländern gilt die Rauchmelderpflicht auch in Bestandsgebäuden. In Berlin und Brandenburg endete die Übergangsfrist für die Nachrüstung Ende vergangenen Jahres.

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