Hoyerswerda
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So funktioniert bei den VBH die Soforthilfe für Gaskunden

Der Dezemberabschlag wird nicht abgebucht bzw. man muss ihn nicht überweisen. Das gilt auch für kleine Gewerbekunden.

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© Symbolfoto: Mirko Kolodziej

Hoyerswerda. Die Soforthilfe des Bundes für Erdgasnutzer kommt. Diese überbrückt die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im kommenden Frühjahr. Um die Haushalte und kleine Gewerbekunden kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gaskundinnen und Gaskunden erhalten im Monat Dezember 2022, spätestens im Januar 2023, eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Sie entspricht einem Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis. Wie die Versorgungsbetriebe Hoyerswerda (VBH) mitteilen, profitieren deren Kunden automatisch von der Soforthilfe. Wenn man einen SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart hat, wird der Dezemberabschlag nicht eingezogen.

Falls man den Abschlag stets selbst überweist oder bar einzahlt, muss man laut VBH die Zahlungen für Dezember nicht leisten. In der Jahresabrechnung wird dann der Erstattungsbetrag mit der vorläufigen Entlastung verrechnet.

„Es geht Ihnen kein Geld verloren. Die Soforthilfe erhalten auch größere Unternehmen und Einrichtungen mit einem Gasverbrauch unter 1.500 MW/h automatisch“, sagt Steven Knobel, Leiter Vertrieb bei den VBH.Im kommenden Jahr soll die sogenannte Gaspreisbremse die Gaspreise weiter dämpfen. Eines ist aber klar: Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird nicht möglich sein. Allein die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas zahlen müssen, haben sich gegenüber Anfang 2021 verzwölffacht. (red/US)