Ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Cottbus vom Sommer, das die Sperrung einer Bergbaufolge-Fläche im Bereich Schlabendorf zwischen Calau und Luckau betrifft, bleibt ohne Auswirkungen auf den sächsischen Teil der Lausitz. So sagt es das Sächsische Oberbergamt (Soba). Insbesondere bei von der Sperrung im Bereich des Alttagebaus Erika zwischen Nardt, Laubusch, Lauta und Tätzschwitz direkt und indirekt Betroffenen war das Urteil auf großes Interesse gestoßen.
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