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Sperrung ist nicht gleich Sperrung

Ein Brandenburger Gerichtsurteil soll für sächsische Sperrbereiche keine Auswirkungen haben.

Von Mirko Kolodziej
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Hier, im Lugteich-Gebiet nordwestlich von Hoyerswerda, sind große Flächen gesperrt, die wie beim Urteil in Brandenburg privaten Eigentümern gehören.
Hier, im Lugteich-Gebiet nordwestlich von Hoyerswerda, sind große Flächen gesperrt, die wie beim Urteil in Brandenburg privaten Eigentümern gehören. © Foto: TB-Archiv / Mirko Kolodziej

Ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Cottbus vom Sommer, das die Sperrung einer Bergbaufolge-Fläche im Bereich Schlabendorf zwischen Calau und Luckau betrifft, bleibt ohne Auswirkungen auf den sächsischen Teil der Lausitz. So sagt es das Sächsische Oberbergamt (Soba). Insbesondere bei von der Sperrung im Bereich des Alttagebaus Erika zwischen Nardt, Laubusch, Lauta und Tätzschwitz direkt und indirekt Betroffenen war das Urteil auf großes Interesse gestoßen.

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