Hoyerswerda. Mit Inkrafttreten der neuen sächsischen Corona-Schutz-Verordnung entfällt ab Montag, dem 18. Juli 2022, für geimpfte und genesene Besucher die Testpflicht bei einem Besuch von Angehörigen im Lausitzer Seenland Klinikum. Dann gelten im Klinikum folgende Regeln für Besucher: Jeder Patient darf einmal täglich von einer Person besucht werden. Um das Klinikum zum Zwecke eines Besuches zu betreten, ist ein tagesaktueller, negativer Antigen-Schnelltest bzw. negativer PCR-Test nicht älter als 48h oder ein Impfnachweis oder ein Genesenennachweis vorzuweisen. Für Besucher gilt im Haus die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
„Personen, die in den letzten 10 Tagen oder akut Anzeichen einer Atemwegserkrankung oder eines fieberhaften Infektes haben, dürfen unsere Einrichtung zum Zwecke eines Besuches nicht betreten“, erläutert Kliniksprecher Gernot Schweitzer.
„Für Patienten auf der Intensiv-, Palliativ, Geburts- und Kinderstation gelten weiterreichende Ausnahmen. Bitte sprechen Sie dazu mit dem zuständigen Stationsarzt.“
Grundsätzlich gelten im Krankenhaus die allgemeinen Hygieneregeln wie Maskenpflicht, Abstandsgebot und Händedesinfektion.
Eine kompakte Übersicht über die geltenden Besuchsregeln findet man im Internet unter https://www.sana.de/seenlandklinikum/gut-zu-wissen/fuer-besucher-und-angehoerige. (red/US)