Hoyerswerda. „Wenn wir das zulassen, und ich möchte das, erwarten wir, dass das Vereinbarte auch eingehalten wird.“ OB Torsten Ruban-Zeh hat noch einmal die kürzlich verfügte Verlegung der Sperrzeiten für Außengastronomie zur Sprache gebracht. Statt zur weiterhin gültigen Nachtruhe um 22 Uhr ist nun nach einem Antrag der Gastronomen Ausschank bis 23 Uhr erlaubt, freitags und sonnabends bis Mitternacht.
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