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Wo bleiben die Corona-Bußgelder?

Nicht in der Ortskasse der Kommune, in der der Verstoß festgestellt wurde. Ein Streifzug durch die Gesetzes-Papiere.

Von Uwe Jordan
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© Symbolfoto: Ralf Grunert

Extravaganzen können eine (lokal)patriotische Tat sein. Zu Kaisers Zeiten hieß es: „Saufen für die Schifffahrt“: gedachte doch Wilhelm Zwo seine erträumte Militärmacht auf See und den soeben fertig gestellten Nord-Ostsee-Kanal beträchtlichenteils zu finanzieren aus der Schaumweinsteuer, erhoben auf den Konsum von „Monopol“-Sekt (der allerdings nach Protesten der gleichnamigen französischen Champagnermarke in „Rotkäppchen“ umbenannt werden musste). Die 1902 vom Reichstag festgelegte Abgabe (50 Pfennige Aufschlag pro Flasche) gibt es noch heute; nur dass sie mittlerweile 1,02 Euro beträgt.

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