Hoyerswerda
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Roland Ermer ist jetzt Handwerkstag-Ehrenpräsident

Ostdeutschlands größte Landeshandwerksorganisation würdigt überdurchschnittliches ehrenamtliches Wirken des Bäckermeisters aus Bernsdorf.

Von Ralf Grunert
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Der Bernsdorfer Bäckermeister Roland Ermer (r.) wurde zum „Ehrenpräsidenten des Sächsischen Handwerkstages“ ernannt. Rund zehn Jahre war er der Präsident der Organisation. Sein Nachfolger Jörg Dittrich gratulierte.
Der Bernsdorfer Bäckermeister Roland Ermer (r.) wurde zum „Ehrenpräsidenten des Sächsischen Handwerkstages“ ernannt. Rund zehn Jahre war er der Präsident der Organisation. Sein Nachfolger Jörg Dittrich gratulierte. © Foto: Sächsischer Handwerkstag / Claudia Jacquemin

Bernsdorf/Dresden. In Würdigung seines jahrzehntelangen, überdurchschnittlichen Einsatzes für die Interessen des Wirtschaftsbereichs Handwerk haben die Mitglieder des Sächsischen Handwerkstags ihren langjährigen Präsidenten Roland Ermer zum „Ehrenpräsidenten des Sächsischen Handwerkstages“ ernannt.

Der Bäckermeister aus Bernsdorf nahm die Ehrung in Dresden bei einem Frühjahrsempfang der Dachorganisation im Beisein von mehr als 100 hochrangigen Gästen aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung entgegen, heißt es in einer Mitteilung des Sächsischen Handwerkstags.

Roland Ermer, seit 2011 zugleich Landesobermeister des innungsorganisierten Bäckerhandwerks im Freistaat, stand zwischen 2011 und Mitte 2021 an der Spitze der größten Landeshandwerksorganisation im Osten Deutschlands. In diesem Zeitraum habe der 58-Jährige durch vielfältige Aktivitäten dazu beigetragen, das Profil der Organisation als branchenübergreifendes politisches Sprachrohr des sächsischen Handwerks zu schärfen. Das erklärte in einer Laudatio Roland Ermers Amtsnachfolger Jörg Dittrich, der am 1. Juni auch erneut zum Präsidenten der Handwerkskammer Dresden gewählt wurde.

Starkes sächsisches Handwerk

Aktuell repräsentiert der Sächsische Handwerkstag ca. 56.000 Handwerksbetriebe in denen über 300.000 Menschen tätig sind. Damit hat allein ein Drittel der Handwerksbetriebe der neuen Länder seinen Sitz in Sachsen. Laut Ehrenordnung kann die Auszeichnung „Ehrenpräsident“ auf Antrag des Vorstandes oder eines Mitglieds der Dachorganisation ausscheidenden und erfolgreichen Präsidenten oder Vizepräsidenten verliehen werden. Die Entscheidung trifft die Mitgliederversammlung. (rgr)