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Wenn die Wohnungsräumung droht

Für Hoyerswerdas Wohnungsgesellschaft ist so ein Schritt nach eigener Aussage das allerletzte Mittel.

Von Mirko Kolodziej
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Wenn sich Mieter und Vermieter vor Gericht treffen.
Wenn sich Mieter und Vermieter vor Gericht treffen. © Foto: pixabay.com

Hoyerswerda. Für manche Leute ist das Leben mehr Kampf als für andere. Dieser Tage saß in Hoyerswerdas Amtsgericht ein Ehepaar, das nicht unbedingt auf der Sonnenseite des Lebens steht. Es ging ums Einkommen, darum, wofür es reicht – und wofür definitiv nicht. Die Frau wird von einer Berufsbetreuerin unterstützt und hat wegen der Covid-19-Pandemie ihren Minijob verloren. Ihr Mann hat größere finanzielle Verpflichtungen, Konto sowie Lohn sind gepfändet und stehen nur bis zur Freibetragsgrenze zur Verfügung. Die beiden waren mit drei Kindern in eine Wohnung der Wohnungsgesellschaft Hoyerswerda gezogen, zuletzt wurden Drillinge erwartet. Die Wohnung ist groß – sieben Zimmer, 123 Quadratmeter. Dann lief die Geburt nicht optimal. Es kam nur eines der Kinder lebend zur Welt. Es lässt sich denken, dass einem das die Füße wegziehen kann. Das Jugendamt nahm sich der vier Kinder an. So fiel obendrein das Kindergeld weg – und die Eltern saßen zu zweit in einer sehr großen Wohnung – ohne sich diese noch leisten zu können. Die Monatsmiete beläuft sich auf 842 Euro.

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