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„Ich wollte nur helfen“

Bei einer Gerichtsvollzieherin hatte ein Mann Teile des Gesprächs aufgenommen. Das ist verboten.

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© dpa

Von Yvonne Popp

Pirna. Anfang vergangenen Jahres hatte ein Mann aus Dresden eine Bekannte zu ihrem Termin bei einer Pirnaer Gerichtsvollzieherin begleitet. „Frau R. hatte Angst und wollte da nicht alleine hingehen“, erklärt der 46-jährige Agrotechniker.

Die Vollstreckungsbeamtin sei dann auch sehr herrisch gewesen und habe mit einem Haftbefehl vor seiner Bekannten herumgewedelt, erklärt er weiter. Aus seiner Sicht gab es aber keinen Grund für das einschüchternde Auftreten der Frau. Deswegen war er auch der Bitte seiner Bekannten, das Gespräch mit seinem Handy mitzuschneiden, nachgekommen. Das, so betont der Mann, habe er aber keineswegs, so wie angeklagt, heimlich gemacht. Das Telefon habe offen auf dem Tisch gelegen.

Am Amtsgericht Pirna erklärt die Richterin dem Angeklagten, dass das schon genügt, um den Tatbestand der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes zu erfüllen. Zumal sich die Gerichtsvollzieherin klar gegen einen Mitschnitt verwehrt hatte.

Auch hatte es einen Anlass für das recht forsche Auftreten der Beamtin gegeben. Laut Aktenlage hatte sich die Bekannte des Angeklagten sehr dagegen gesträubt, wegen ihrer Schulden eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. In bester Reichsbürgermanier daher schwadronierend, hatte die ganz und gar nicht hilflose Frau erst den Dienstausweis der Gerichtsvollzieherin gefordert und sie dann rundheraus für nicht zuständig erklärt, da sie die aktuellen Gesetze nicht anerkennt. Anhänger der Reichsbürgerbewegung vertreten die Ansicht, dass es die Bundesrepublik als Staat nicht gibt und stattdessen das Deutsche Reich weiter fortbesteht.

Tatvorwurf bleibt

Angesichts wachsender, zum Teil auch sehr gewalttätiger Übergriffe auf Staatsbedienstete seitens solcher Reichsbürger sah sich die Beamtin gezwungen, deutlich zu reagieren. Nicht nur wegen der Tonaufnahmen rief sie die Polizei. Diese sorgte dann umgehend dafür, dass der Angeklagte die Aufnahme löschte. „Ich ging davon aus, dass damit alles erledigt war. Und nun sitze ich hier“, wundert sich der Mann. Von den Ansichten seiner Bekannten distanziert er sich.

Dennoch bleibt der Tatvorwurf bestehen. Da es sich hierbei aber eher um ein kleineres Delikt handelt, lässt die Richterin Milde walten und verhängt lediglich eine Geldstrafe von 300 Euro, die der zurzeit arbeitslose Deutsche auch abarbeiten kann.