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Ignoriert Behörde Bürgerwillen?

4 600 Unterzeichner plädieren für den Erhalt des Festzeltes in Obervogelgesang. Die Landesdirektion erhielt die Liste. Kritik weist sie zurück.

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Von Mareike Huisinga

Das umstrittene Festzelt in Obervogelgesang ist weiterhin Thema in der Region. Im vergangenen Jahr unterschrieben rund 4 600 Personen die Petitionsliste für den Erhalt des Zeltes. Die Interessensgemeinschaft Festzelt Obervogelgesang sandte die Liste der Staatskanzlei, die wiederum das Dokument an die Landesdirektion Sachsen in Dresden übergab. „Bisher gab es aber keine Reaktion auf die Unterschriftenliste“, sagt Klaus-Dieter Kürschner. Er ist der Sprecher der Interessensgemeinschaft (IG). Kürschner fragt sich, ob die Behörde den eindeutigen Bürgerwillen übergehe. „Auch möchte ich gerne wissen, was denn jetzt mit den Unterschriften passiert? Werden sie einfach ignoriert oder kommen sie gar in den Reißwolf?“, fragt er provokant.

Ingolf Ulrich, Pressesprecher der Landesdirektion Sachsen, weist die Kritik jedoch zurück. Die Liste sei seiner Behörde bekannt. Er verweist allerdings darauf, dass die Petition die Sachlage nicht ändere.

Hintergrund: Walther Matzke, Inhaber des Gasthofs Obervogelgesang, kämpft mit der IG für die Erlaubnis, das Zelt aufstellen zu dürfen. Das Verwaltungsgericht Dresden stellte 2012 im Eilverfahren fest, dass es sich um eine bauliche Anlage handelt. Die nötige Baugenehmigung liegt jedoch nicht vor. Deshalb hat die Stadt Pirna das Errichten des Zelts untersagt. „Diese Situation kann sich allenfalls ändern, wenn das Verwaltungsgericht Dresden im noch laufenden Hauptsacheverfahren zu einer anderen Entscheidung kommt“, sagt Ulrich.