Merken

Im Dienste der Natur

In der Uhrenstadt kümmern sich eine Frau und zwei Männer um Biotope und seltene Tiere. Wozu das gut sein kann.

Teilen
Folgen
NEU!
© Egbert Kamprath

Von Maik Brückner

Osterzgebirge. Was ist in und um Glashütte erhaltenswert? Wo leben Tiere, die gefährdet sind und einen besonderen Schutz benötigen? Auf diese und andere Fragen gab Matthias Opfermann vom Landratsamt Pirna Antworten bei einem dreieinhalbstündigen Rundgang durchs Glashütter Stadtgebiet. Begleitet wurde er von Stephan Kahle, Annegret Fleischer und Borges Neubauer. Alle drei hörten genau zu.

Sie wollen in den nächsten Jahren als ehrenamtliche Naturschützer im Glashütter Stadtgebiet aktiv werden. Die SZ erklärt, wie man zu diesem Ehrenamt kommt, welche Voraussetzunge man mitbringen muss und was dabei zu tun ist.

Wozu gibt es ehrenamtliche Naturschutzhelfer?
Für die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt in Pirna sind ehrenamtliche Naturschutzhelfer wertvolle Mitarbeiter. Sie übernehmen Arbeiten, die das Amt personell nicht leisten kann.

Seit wann gibt es ehrenamtliche Naturschützer?
Neu ist das System der ehrenamtlichen Naturschützer und Naturschutzbeauftragten nicht. Diese Helfer gab es bereits zu DDR-Zeiten, sagt Dr. Bernard Hachmöller, Referatsleiter Naturschutz beim Landratsamt in Pirna. Mit der politischen Wende wurde dieses System nicht abgewickelt, sondern den neuen Gegebenheiten angepasst. Auch die neu gebildeten Landratsämter behielten das System bei. Daran änderte sich auch nach den Zusammenlegungen der Landkreise nichts.

Was muss ein ehrenamtlicher Naturschützer tun?
Manche ehrenamtlichen Naturschützer betreuen ein bestimmtes Schutzgebiet. Andere kümmern sich um eine bestimmte Art beziehungsweise Artengruppe und ihre Lebensstätten. Auch die drei Glashütter widmen sich verschiedenen Aufgaben. Annegret Fleischer wird sich hauptsächlich um den Trebnitzgrund kümmern, Stephan Kahle um die anderen Territorien im Stadtgebiet. Borges Neubauer, der selbst Ortschaftsrat ist, will den Kontakt zur Stadt Glashütte halten. Ansprechpartner für alle drei bleibt das Landratsamt. Es nimmt die Hinweise entgegen, hört sich an, was die ehrenamtlichen Naturschützer beobachtet haben. Diese gewonnenen Erkenntnisse führen dazu, dass das Landratsamt Schutz- und Pflegemaßnahmen in den Schutzgebieten zielgerichtet planen kann, sagt Hachmöller. Beim Rundgang in Glashütte beispielsweise wurde feststellt, dass ein Teich, der früher ein Laichgewässer war, verlandet ist. Dieser soll wieder instandgesetzt werden. An anderer Stelle, einer Wiese, die in Glashütte als Reitbahn bekannt ist, kamen die Naturschützer zum Schluss, dass der Aufwand für eine besondere Pflege zu hoch ist. Die Naturschützer tragen aber auch durch praktische Maßnahmen dazu bei, dass geschützte und gefährdete Arten erhalten bleiben, sagt Hachmöller. So hat sich Neubauer vorgenommen, Nistkästen für Vögel anzubringen.

Wie viele Naturschützer arbeiten im Kreisgebiet?
Derzeit gibt es 119 ehrenamtliche Naturschützer im Kreisgebiet. Schwerpunkte sind die Stadtgebiete Neustadt und Sebnitz, Freital und Wilsdruff sowie die Umgebung der Städte Dipps und Pirna.

Wie wird man ehrenamtlicher Naturschutzhelfer?
Das ist relativ einfach. Wer ein ehrenamtlicher Naturschützer werden möchte, kann sich bei der Unteren Naturschutzbehörde melden. Man muss keine speziellen fachlichen Voraussetzungen mitbringen, sagt Hachmöller. Allerdings sollte ein Interesse am Naturschutz bestehen. Außerdem sollte man über genügend Zeit verfügen, um ein Schutzgebiet oder eine Art regelmäßig zu betreuen. Erfüllt man beide Bedingungen, gibt es eine Berufung, die Landrat Michael Geisler (CDU) erteilt und die fünf Jahre gilt. Zuvor regeln die Naturschutzbehörde und der Naturschützer in einer Vereinbarung, was genau getan werden muss.

Was erhalten die ehrenamtlichen Naturschützer für ihre Arbeit?
Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung, mit der Auslagen für Fahrtkosten und der Besuch von Fortbildungsveranstaltungen beglichen werden. Für besondere Einsätze, wie das Erhalten oder Ausbessern von Horstunterlagen für den Weißstorch oder andere praktische Artenschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel zur Sicherung von Amphibien-Laichgewässern, gibt es auf der Grundlage von Vereinbarungen eine gesonderte Aufwandsentschädigung.