Von Martina Hahn
Die Menschen werden immer älter, Heime und Betreuung immer teurer, und auch die Altersarmut nimmt zu. Das sind drei Gründe, weswegen immer mehr Kinder für ihre betagten Väter und Mütter aufkommen und Elternunterhalt zahlen müssen.
Reichen Rente und Vermögen der Eltern nicht, um die Pflege zu bezahlen, springt zwar das Sozialamt ein. Im Bundesschnitt schießt es pro Pflegeheimplatz tausend Euro zu, allein in Dresden sind es 690 Euro. Doch der Staat holt sich diese Kosten bei den Kindern zurück. „Das ist schon ein Thema, das auf uns zukommt“, sagt Alexander Ebert von der Deutschen Stiftung Patientenschutz. „Es nimmt definitiv zu, dass das Sozialamt bei der Generation 50 plus überprüft, ob sie einen Teil der Pflegekosten übernehmen müssen“, sagt auch Frank Simon, Familienanwalt aus Dresden.
Zahlen der Stiftung Patientenschutz belegen das: Holte sich der Staat von Unterhaltsverpflichteten 2010 noch 54,2 Millionen Euro, so waren es 2015 schon 67,9 Millionen Euro. Im gleichen Zeitraum sind die staatlichen Ausgaben für die „Hilfe zur Pflege“ gestiegen – von 3,4 Milliarden auf 3,8 Milliarden Euro. Ein Heimplatz der Pflegestufe III kostet laut Pflegestatistik im Schnitt 3017 Euro im Monat. Betroffen vom Elternunterhalt ist vor allem die sogenannte Sandwich-Generation: Die eigenen Kinder sind gerade aus dem Haus, nun benötigen die alten Eltern Hilfe. „Zahlen muss in der Regel nicht der Durchschnittsverdiener, sondern der Besserverdiener“, sagt Jochem Schausten, Autor eines Ratgebers zum Thema Elternunterhalt. Facharbeiter, Lehrer, höhere Angestellte seien damit betroffen – gerade, wenn im Falle eines Ehepaars beide einen guten Job haben. „Die Reichen trifft es weniger – deren Elterngeneration hat meist vorgesorgt“, so Schausten.
Um seinen Lebensstandard muss sich dennoch niemand sorgen, dem ein Brief des Sozialamtes ins Haus flattert. „Die wenigsten Söhne und Töchter werden dazu verdonnert, ihr Vermögen anzutasten, um die Pflege ihrer Eltern zu zahlen“, sagt der Dresdner Anwalt Frank Simon – weil beim Einkommen hohe Freibeträge gelten, und weil auch das Vermögen für die eigene Altersvorsorge überwiegend geschützt ist. Keiner müsse extra Rücklagen für die Pflege der Eltern bilden.
Reicht die Rente nicht fürs Heim und ist auch bei den Kindern nichts zu holen, müssen Senioren dennoch nicht befürchten, ins billigste Heim abgeschoben zu werden, sagt Eugen Brysch, Vorstand der Stiftung Patientenschutz: „Über den Umfang der Pflege entscheidet allein die Pflegestufe. Und diese bestimmt der Medizinische Dienst der Krankenkassen.“