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In Dresden klappt’s mit dem Tagesmutter-Ersatz

Urlaub, Krankheit oder Fortbildung: In der Landeshauptstadt gibt es Ersatz für Tagesmütter.

Von Peggy Zill
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Eine Tagesmutter bei der Arbeit. In Dresden funktioniert auch die Urlaubsvertretung.
Eine Tagesmutter bei der Arbeit. In Dresden funktioniert auch die Urlaubsvertretung. © Symbolbild/dpa

Über 400 Tagesmütter und -väter gibt es in Dresden. Hinzu kommen 80 Männer und Frauen, die sie vertreten können, wenn sie im Urlaub oder krank sind. Die Landeshauptstadt ist bestrebt, die Ersatzbetreuung weiter auszubauen beziehungsweise zu verbessern, heißt es auf der Internetseite der Stadt.

Derzeit gibt es drei Modelle. Sogenannte Basisersatzbetreuungspersonen kommen einmal pro Woche zu den Tagesmüttern, um die Kinder kennenzulernen. Beim Ausfall der Tagesmutter werden die Kinder in der vertrauten Wohnung betreut. Bei der Ersatzbetreuung im Stützpunkt hat die Vertretung eigene Räume, in die die Kinder kommen. Damit auch hier eine Bindung zu den Kindern aufgebaut werden kann, besucht man sich regelmäßig.

Die dritte Variante ist das verzahnte Modell. Fünf Kindertagespflegepersonen schließen sich zusammen. Von ihnen betreut jede vier statt fünf Kinder. Der fünfte Platz ist für die Ersatzbetreuung vorgesehen und wird durch die Stadt pauschal finanziert. Es gibt wöchentliche Treffen, sodass sich die Kinder kennen und auch die Tageseltern allen vertraut sind. Bei Abwesenheit oder Ausfall einer Tagesmutter oder eines Tagesvaters werden deren Kinder von den anderen vier mit betreut.

Einheitliche Vertretungsregeln gibt es in Sachsen und auch im Landkreis Meißen nicht, wie das Kreisjugendamt mitteilt. „Die Städte und Gemeinden beschäftigen sich seit Längerem damit, den gesetzlichen Anspruch auf Vertretung umzusetzen. Das konnte bisher nicht flächendeckend realisiert werden“, so Thomas Bätz, Sachgebietsleiter Wirtschaftliche Jugendhilfe/Kita. Dem Kreisjugendamt seien Pläne verschiedener Kommunen bekannt, das System der Vertretung in der Kindertagespflege mit Blick auf rechtliche Reglungen auszubauen und zu verbessern. Dennoch werde vorwiegend dem Grundsatz der Minimierung von Anlässen gefolgt, so Bätz. Das bedeutet, dass Tageseltern und Eltern Urlaub sowie anderweitig abzusehende Ausfallzeiten in der Betreuung rechtzeitig miteinander abstimmen müssen.

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