Dresden. Der Fall Infinus, eines der größten Wirtschaftsstrafverfahren Deutschlands, geht in die nächste Instanz und wird den Bundesgerichtshof beschäftigen. Alle sechs Angeklagten in dem Betrugsverfahren zu dem inzwischen größtenteils insolventen Dresdner Finanzdienstleister fechten das Urteil an.
Die Verurteilten im Infinus-Prozess und ihre Strafen
Bis Freitag gingen über die Verteidiger fünf Revisionen beim Landgericht ein, wie ein Sprecher erklärte. Und auch der Prokurist der Unternehmensgruppe hat nach Angaben seines Verteidigers Rechtsmittel eingelegt. Damit wehren sich alle Beschuldigten gegen den Richterspruch vom vergangenen Montag.
Fünf Ex-Manager der früheren Infinus-Gruppe waren des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs sowie des Kapitalanlagebetrugs schuldig gesprochen worden, der Ex-Prokurist wegen Beihilfe. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sie ein „Schneeballsystem“ betrieben und Anleger bewusst täuschten. Sie folgten damit der Auffassung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freisprüche gefordert. Schon in der Schlussphase des Prozesses hatten sie von Revision gesprochen.
Der Infinus-Gründer und frühere Chef soll acht Jahre in Haft, der frühere Vertriebschef sechs Jahre und zehn Monate, der einstige Chefverkäufer sechs Jahre, der Ex-Rechtsberater fünf Jahre und zehn Monate und ein von den Richtern als „Nummer 2“ eingestufter Ex-Vorstand fünf Jahre und vier Monate. Gegen den ehemaligen Prokuristen verhängten sie viereinhalb Jahre Freiheitsstrafe. Einer der Verteidiger hatte nach der Urteilsverkündung Zweifel an den Grundzügen des Verfahrens, hinsichtlich der Täuschung und des Schadens sowie der Fairness des Gerichts als Gründe für die Anfechtung genannt.
Seit November 2015 hatte die Kammer in mehr als 160 Verhandlungstagen fast 240 Zeugen aus dem In- und Ausland befragt, darunter ehemalige Infinus-Angestellte, -Vermittler, Anleger und Gutachter. Ein Hinweis der Bundesbank und der Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hatte die Ermittlungen zu Infinus Mitte 2012 ins Rollen gebracht, gut ein Jahr später klickten dann die Handschellen. Bei einer Razzia am 5. November 2013 waren Villen, Luxuswagen und anderes Vermögen beschlagnahmt worden. Seit Herbst 2016 sind alle Beschuldigten wieder auf freiem Fuß - bei zwei Angeklagten ist der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. (dpa)