Meißen
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Jobcenter erweitert Telefonkapazitäten

Oberste Priorität hat für die Behörde die pünktliche Zahlung der SGB-II-Leistungen.

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Eine Frau telefoniert in einer Telefonzentrale. Auch das Jobcenter erreichen derzeit vermehrt Anfragen per Telefon. Der Kundenservice wurde deshalb ausgebaut.
Eine Frau telefoniert in einer Telefonzentrale. Auch das Jobcenter erreichen derzeit vermehrt Anfragen per Telefon. Der Kundenservice wurde deshalb ausgebaut. © Foto: Daniel Reinhardt/dpa

Meißen. Aktuell erreichen das Jobcenter des Landkreises Meißen vermehrt Anfragen zur Erreichbarkeit im Zusammenhang mit der Coronavirus-Situation und damit verbundenen Ämterschließung seit 18. März. Die Behörde möchte deshalb noch einmal ihre Kontaktmöglichkeiten veröffentlichen:

  • Hotline Kundenservice: 03521 7254040
  • Hotline Arbeitgeberservice: 03521 7254900

Die telefonischen Kapazitäten im Kundenservice wurden zeitlich und personell erweitert:

  • montags und mittwochs 8 Uhr bis 15 Uhr
  • dienstags und donnerstags 8 Uhr bis 17 Uhr
  • freitags 8 Uhr 12 Uhr

Bei erhöhtem Anrufaufkommen und eventuellen Wartezeiten bittet das Jobcenter um Verständnis. Allgemeine Anfragen, Terminabstimmungen und unverschlüsselte Unterlagenübermittlung auf eigene Verantwortung können über die E-Mailadresse [email protected] erledigt werden.

Zur verschlüsselten Übermittlung von Antragsunterlagen nutzen die Kunden bitte folgende E-Mailadresse: [email protected]. Hilfreich in der Zuordnung ist es, wenn der Name des Bearbeiters oder das Aktenzeichen im Betreff mitgeteilt werden.Briefpost wird regulär zugestellt. Alternativ können die Hausbriefkästen an allen Standorten genutzt werden. Die regelmäßige Leerung ist sichergestellt. 

Die zuverlässige Auszahlung der SGB-II-Leistungen habe oberste Priorität und sei gewährleistet, heißt es weiter in einer Mitteilung der Behörde. Erstanträge würden nach vorheriger telefonischer Absprache per Post versandt und Fortzahlungsanträge beim bevorstehenden Ende des Gewährungszeitraumes automatisch zugeschickt.

Antragsformulare zum Download sind auf der Homepage www.kreis-meissen.de/1954.html abrufbar. Hier findet man auch den Kurzantrag im Rahmen der aktuellen Neuregelungen zur Grundsicherung seit 1. April. Informationen und weiterführende Links für Unternehmen sind auf der Homepage unter „Aktuelles“ veröffentlicht. Bei Fragen stehen die Ansprechpartner im Arbeitgeberservice gern zur Verfügung. (SZ)