Dresden
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Junge Kiffer bestellen wie die Profis

Ein 26-Jähriger hat Drogen an drei 14-Jährige verkauft. Der Mann flog auf – doch nun bestreitet er die Vorwürfe.

Von Alexander Schneider
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© Symbolfoto: Fabian Deicke

Komplex-Kontrolle in der Dresdner Neustadt. Im Kampf gegen Drogendealer und Straßenkriminalität waren Polizisten der Bereitschaftspolizei im September 2016 auch in zivil unterwegs. Ein Beamter beobachtete dabei am Albertplatz ein Drogengeschäft zwischen zwei Männern und drei sehr jungen Jugendlichen. Er folgt dem Trio in eine Straßenbahn, während er seine Kollegen auf die Dealer vor Ort ansetzt. 

Die Jugendlichen entpuppten sich als drei 14-Jährige. Im Großen Garten werden sie von der Polizei gestellt, bei einem werden 0,7 Gramm Marihuana und weiteres Konsum-Zubehör gefunden. Seitdem wird gegen die beiden mutmaßlichen Dealer nicht nur wegen Handels mit Drogen ermittelt, sondern auch wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige. Mindeststrafe: ein Jahr Haft.

Während von dem größeren Täter jede Spur fehlt, sollte sich der kleinere, ein 26-jähriger Tunesier, bereits im vergangenen Sommer vor dem Amtsgericht Dresden verantworten. Weil er nicht erschienen war, wurde ein Haftbefehl ausgestellt. Anfang März wurde der Mann gestellt, auf der Rückfahrt von Familienangehörigen in Liechtenstein. Nun fand der Prozess statt. Der Angeklagte schob alles auf den untergetauchten Kumpel, bei dem er damals gelebt habe, weil er weder Wohnung noch Geld erhalten hatte. Mit Drogen habe er nichts zu tun, von gelegentlichem eigenen Konsum einmal abgesehen.

Das sah der Zivilpolizist anders. Er hatte deutlich den kleineren Mann gesehen, der den Jungs ein Päckchen überreicht hatte. Mehr Taten konnten den beiden nicht nachgewiesen werden. „Die waren professionell“, so der Polizist. Die Jugendlichen hätten per WhatsApp-Nachricht ein Gramm bestellt. Daher hatten die Dealer nicht mehr bei sich.

Der Staatsanwalt forderte daher eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten für den Angeklagten. Das Gericht folgte jedoch Verteidiger Peter Hollstein, der einen „minder schweren Fall“ geltend machte. Immerhin hätten die Jungs die Drogen von sich aus bestellt, seien nicht verführt worden. Der Angeklagte erhielt acht Monate auf Bewährung. Ermittlungen gegen den 14-jährigen Käufer wurden nach dem Jugendstrafrecht eingestellt.